Wissensartikel
14:22 Uhr, 13.05.2014

Fondsarten mit breiter Streuung (Misch-, Dach- und AS-Fonds)

In diesem Kapitel beschäftigen wir uns mit breit gestreuten, risikoaffinen Sonderformen der Kapitalanlage mit Fonds: Mischfonds, Dachfonds und AS-Fonds.

Klassische Mischfonds

Mischfonds investieren die Anlagegelder in Aktien und Rentenpapiere. Die klassische Mischfondskonzeption hat einen vermögensverwaltenden Charakter. Je nach Börsensituation variieren die Anlageschwerpunkte. Das Verhältnis zwischen Aktien und Renten wird frei gewählt und entsprechend der Markteinschätzung des Fondsmanagements gewichtet. Im optimalen Fall gelingt es dem Fondsmanagement, gegen Ende einer Baissephase den Aktienanteil zu erhöhen, um an den folgenden Kursanstiegen überproportional zu profitieren und fast am Hochpunkt den Rentenanteil zu vergrößern, damit die Rückschläge geringer ausfallen als in einem reinen Aktienportfolio. Die Mischung kombiniert also die Sicherheit mit den Gewinnchancen. Aufgrund des Timing-Problems werden langfristig Erträge erzielt, die zwischen denen von Renten- und Aktienfonds liegen. Gleichzeitig sind die Wertschwankungen geringer als bei reinen Aktienfonds. Über den klassischen Mischfonds hinaus wurden in den letzten Jahren immer häufiger Portfoliofonds aufgelegt. Dabei wird nicht frei und völlig variabel zwischen Aktien und Renten gewählt, sondern eine klar definierte Aufteilung vorgenommen. Je nach Anlegermentalität gibt es verschiedene Strategien:

  • Defensiv oder Income: je nach KAG, 25 % bis 30 % Aktien, Rest Renten
  • Ausgewogen, o. a. Balanced: je nach KAG, 40 % bis 60 % Aktien, Rest Renten
  • Aggressiv, o. a. Growth: je nach KAG, 75 % bis 90 % Aktien, Rest Renten

Dachfonds

Die Kundengelder werden innerhalb eines Dachfonds ausschließlich in bereits bestehende Investmentfonds (Zielfonds) investiert. Daraus resultiert der Begriff „Fund of Funds“.

Um eine gesunde Vermögensstruktur aufbauen zu können, ist die Investition in einen Fonds nicht ausreichend. Wenn aber nicht genügend Anlagemittel zur Verfügung stehen, um eine Streuung auf verschiedene Fonds vornehmen zu können, stellt der Dachfonds eine optimale Lösung dar. Das Geld muss auf mindestens sechs Zielfonds verteilt werden. Damit erreichen Sie bereits mit kleinen Anlagebeträgen eine optimale Risikostreuung. Als Käufer der Zielfonds verfügt der Dachfonds über einen institutionellen Charakter, gleichsam einen Bankencharakter. Und untereinander sind Banken bei der Gebührenberechnung zurückhaltend. Deshalb können die in Deutschland registrierten und zum Vertrieb zugelassenen Dachfonds in ihre Zielfonds ohne Ausgabeaufschlag investieren. Damit braucht ein Dachfondsmanager aus Kostengründen nie darauf zu verzichten, in einen erfolgreicheren Fonds zu wechseln. Auch aus steuerlicher Sicht muss auf einen sinnvollen Fondstausch nicht verzichtet werden. Die zwölfmonatige Veräußerungsfrist muss nämlich nur von Ihnen als Inhaber von Dachfondsanteilen eingehalten werden. Käufe und Verkäufe innerhalb des Dachfonds, gleich in welcher Frist, spielen steuerlich keine Rolle.

Eine ganze Reihe von Fondsgesellschaften hat Dachfonds aufgelegt, in denen nur die von ihnen selbst aufgelegten Zielfonds enthalten sind. Solche Dachfonds bieten keine Alternative zu international anlegenden Aktienfonds derselben Gesellschaft. Da in allen Zielfonds mit der gleichen Analysearbeit die Aktienauswahl getätigt wird, kann keine gesündere Vermögensstruktur als beim reinen internationalen Aktienfonds der gleichen Fondsgesellschaft entstehen. Die Tatsache der insgesamt höheren Kostenbelastung wird damit nicht gerechtfertigt. Um die Vorteile eines Dachfonds optimal nutzen zu können, muss das Fondsmanagement auf alle Zielfonds, die in Deutschland registriert und zum Vertrieb zugelassen sind, zurückgreifen können. Nur das Zusammenfügen unterschiedlicher, mit jeweils anderen Strategien erfolgreicher Zielfonds führt zu einer Optimierung Ihrer Vermögensstruktur. Kritiker der Dachfonds monieren vor allem die Kostenseite. Die Zielfonds werden ja bereits mit Managementgebühren belastet. Dasselbe wird im Dachfonds noch einmal berechnet! Deshalb investieren Sie nur in Dachfonds, die mit den Zielfondsgesellschaften vereinbart haben, dass ein Teil dieser Gebühren aus den Zielfonds in den Dachfonds zurückfließt. Nur dann ist dieser Nachteil in Verbindung mit den folgenden Argumenten für Dachfonds akzeptabel:

  • ein Fonds und trotzdem eine breite Streuung in exzellente Zielfonds
  • kleinere Spar- oder Entnahmepläne bei breiter Streuung möglich, beim Tausch von Zielfonds innerhalb der Veräußerungsfrist entsteht keine Steuerpflicht
  • Einfache Verwaltung: ein Kontoeröffnungsantrag, ein Kontoauszug, ein Verkaufsprospekt, ein Rechenschaftsbericht, eine Kursnotierung und eine Steuermitteilung.

Altersvorsorge-Sondervermögen-Fonds

Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz ist 1999 auf das dringende Anliegen der Investmentbranche eingegangen. Für die Altersvorsorge- Sondervermögen (AS) wurden zahlreiche Bedingungen festgelegt, mit denen der Gesetzgeber den Investmentfonds ein staatliches Gütesiegel bescheinigte.

Die private Altersversorgung, bisher dominiert durch Lebens- und Rentenversicherungen, bekam mit den AS-Fonds eine gesetzlich bestätigte Alternative. Wenn man die langen Zeiträume, in welchen die private Vorsorge aufgebaut wird, betrachtet und gleichzeitig sieht, wie selten die Deutschen vor allem Aktienfonds bisher für die Alterversorgung genutzt haben, war dies ein wichtiger Schritt für die Fondsbranche und diejenigen, die sich für die Fondsanlage entschieden haben. Der Gesetzgeber hat ergänzend zu den Anlegerschutzgesetzen für die AS-Fonds Einschränkungen bei den Anlagemöglichkeiten und längerfristige Vertragsbedingungen geschaffen.

Die Einschränkungen sollen die Schwankungsrisiken im Vergleich zu reinen Aktienfonds reduzieren. Für die Anlagemöglichkeiten gelten folgende Vorgaben:

  • Renten und Liquidität: max. 49 %
  • Immobilien: max. 30 %
  • Aktien: mind. 21 %, max. 75 %
  • gemeinsam: mind. 51 %

Die gesetzlichen Vorgaben verhindern eine einseitige Anlagepolitik. Das Ziel ist ein ausgewogenes, substanzwertorientiertes Portfolio. Die ergänzenden Vertragsbedingungen sehen wie folgt aus:

  • mindestens 18 Jahre Laufzeit oder
  • bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres,
  • Sparrate mindestens 50 Euro pro Monat,
  • dreimonatige Kündigungsfrist, keine Teilverfügungen,
  • Sparplanaussetzung möglich, jedoch mindestens eine Einzahlung pro Jahr,
  • im letzten Viertel der Laufzeit muss ein kostenloser Tausch, beispielsweise in weniger schwankende Fonds, möglich sein.

In diesen Bedingungen ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil enthalten: Psychologisch fördert eine vereinbarte Laufzeit die Vermögensbildung! Das Unterzeichnen eines Vertrages, der eine lange Laufzeit vorsieht, sowie eine dreimonatige Kündigungsfrist, die keine Teilverfügungen zulässt, stellen eine wichtige Hemmschwelle dar, die die Vermögensbildung damit erheblich fördert. Trotzdem möchte ich einige kritische Anmerkungen dazu anfügen.

Dabei wollen wir uns die einzelnen Bausteine anschauen, aus denen sich AS-Fonds zusammensetzen. Es handelt sich um Immobilien-, Renten- und Aktienanlagen. Wir wollen diese Bausteine mit Laufzeiten betrachten, die beim Aufbau der privaten Altersvorsorge eher die Regel als die Ausnahme darstellen, und uns anschauen, welche Ertragsunterschiede bei den einzelnen Anlagesegmenten entstehen. Bei genauerer Betrachtung sind die AS-Fonds jedoch nichts anderes als Mischfonds. Die vorgeschriebenen Anlagebedingungen ergeben eine Mischung aus diesen drei Komponenten. Langfristig gesehen muss sich rein rechnerisch je nach Gewichtung ein Wertzuwachs ergeben, der zwischen den drei Ergebnissen liegt. Die langfristige Vermögensbildung wird durch die Anlagebeschränkungen nicht optimiert. Selbstverständlich führt die Einbeziehung von Renten und Immobilien zu einer geringeren Schwankungsbreite. Dies reduziert das „subjektive“ Risiko, führt aber als weiterer Kritikpunkt dazu, dass der Cost- Average-Effect nicht optimal ausgenutzt werden kann. Die AS-Fonds bieten den großen Vorteil der erfolgreichen Vermögensbildung, der in einer langen Ansparphase zu sehen ist, allerdings bindet die vertragliche Laufzeit sehr lange an eine bestimmte Gesellschaft und einen bestimmten Fonds.

Da sich der Gesetzgeber nicht dazu entscheiden konnte, AS-Fonds steuerlich zu fördern, gelten die normalen Steuerbedingungen. Im Vergleich zu reinen Aktienfonds generieren AS-Fonds aus ihren Immobilien- und vor allem Rentenanteilen steuerpflichtige Erträge. Sie kaufen sich somit zwangsweise ein Steuerproblem ein. Vor allem dann, wenn die Umschichtungsmöglichkeit im letzten Viertel der Laufzeit genutzt wird, um auf schwankungsärmere Rentenfonds zu setzen. AS-Fonds wären erst mit Eintreten einer steuerlichen Förderung interessant. Nachdem die Vorgaben der „Riester“-Rente die AS-Fonds hierbei leider ausschließen, sollten Sie sich beim langfristigen Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge auf reine Aktienfonds konzentrieren. Trotzdem kann der AS-Fonds für einige ein wichtiges Instrument beim Aufbau der Altersversorgung darstellen. Die vereinbarte Laufzeit bewirkt eine nicht zu unterschätzende Disziplinierung. Die Gefahr, Ihr Huhn, das Ihnen später einmal goldene Eier legen soll, vorschnell zu schlachten, wird erheblich reduziert.

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