WSJ: Microsoft droht ein milliardenschweres Bußgeld
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Wie das Wall Street Journal (Mittwochsausgabe) berichtet drohen Microsoft außerordentlich hohe Strafen im Rahmen der Kartellklage der Europäischen Kommission. Das Wall Street Journal bezieht sich dabei auf einen Schrieb, der im Rahmen der Kartellklage der EU-Kommission vorliege.
Microsoft wird heute in Brüssel drei Tage lang in einem geschlossenen Meeting mit der EU-Kommission die Möglichkeit haben, sich zu den Anschuldigungen der wettbewerbsfeindlichen Ausnutzung seiner Marktmacht zu rechtfertigen. In den vergangenen Monaten arbeitete der Redmonder Softwarekonzern mit Hochdruck an der Ausarbeitung dieser Präsentation. Eine Verlängerung der Frist bis zur Präsentation wurde von der Europäischen Kommission abgelehnt.
Microsoft versicherte Anfang der Woche, die Anschuldigungen, die durch die Europäische Kommission gegen Microsoft vorgebracht wurden, ausräumen zu wollen. Analysten gehen jedoch davon aus, dass Microsoft auf Schadensbegrenzung aus sein wird, da eine völlige Ausräumung der Anschuldigungen wohl nicht möglich sein wird.
Laut den Informationen des Wall Street Journal ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass die Wettbewerbsverstöße durch Microsoft auch nach der Einigung in der US-Kartellklage Anfang des Jahres weiter anhalten. Sollte Microsoft nicht in der Lage sein, die Wettbewerbshüter milde zu stimmen, so könnte das Bußgeld nach EU-Recht ein Volumen von $3.2 Milliarden erreichen, wenngleich die EU-Kommission ein Bußgeld in dieser Höhe noch nie verhängt hat.
Die Microsoft Aktie verlor am gestrigen Dienstag in den USA die Marke von $26 und schloss 20 Cents niedriger bei 25.80 Dollar.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.