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17:21 Uhr, 11.12.2024

Wirtschaftsministerium: Kraftwerksgesetz kommt nicht mehr vor Neuwahlen

Von Andrea Thomas

DOW JONES--Das Kraftwerksgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zur Förderung des Baus neuer Gaskraftwerke wird nicht mehr vor den Neuwahlen kommen. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, dass das Kraftwerkssicherungsgesetz im Bundestag keine Mehrheit bekommen werde. Die Union hatte angekündigt, das Vorhaben nicht im Bundestag unterstützen zu wollen.

Das Gesetz sollte den Bau von neuen Kraftwerken für die Energiewende und damit den Strommarkt der Zukunft mit flexiblen Erzeugungskapazitäten auf den Weg bringen. Die Kraftwerke sollten in Zeiten ohne Wind- und Sonnenenergie, den sogenannten "Dunkelflauten", als Backup für die Stromversorgung bereitstehen. Das Wirtschaftsministerium hält die Pläne für notwendig, da die Umstellung des Stromsystems auf Erneuerbare den Zubau von flexiblen Kapazitäten erforderlich mache.

"Für den Zubau dieser flexiblen Kraftwerkskapazitäten lag ein fertiges Gesetz auf dem Tisch - das Kraftwerkssicherheitsgesetz - es ist mit der EU Kommission verhandelt", sagte ein Ministeriumssprecher. "Die Umsetzung ist nun leider nicht mehr möglich, dazu fehlen die erforderlichen Mehrheiten."

Ziel des Gesetzes war, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken, den Umbau des Kraftwerkspark zu ermöglichen und einen wichtigen Impuls beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu leisten. Vorgesehen war, dass im ersten Halbjahr 2025 Kraftwerkskapazitäten für Gas- und Wasserstoffkraftwerke hätten ausgeschrieben werden können. Erste Kraftwerke hätten laut Erwartung des Wirtschaftsministeriums dann 2030 in Betrieb genommen werden können.

Nach Schätzungen des Ministeriums hätten sich die Kosten der Pläne auf rund 17 Milliarden Euro belaufen über einen Zeitraum von etwa 17 Jahren, von 2029 bis 2045.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

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