Wie wichtig ist Ihnen das Bankgeheimnis?
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Vertrauen Sie eigentlich Ihrer Bank noch? Ich meine heute nicht einmal in Bezug auf Beratungskompetenz, Interessenskonflikten oder Einlagensicherheit, sondern in Bezug auf Diskretion. In den letzten Jahren wurden Deutsche Banken geradezu ausufernd dazu verpflichtet, Informationen aus dem Bank-/ Kundenverhältnis für staatliche Stellen zur Verfügung zu stellen.
Die Gesetze zur Informationsweitergabe im Überblick
Wissen Sie eigentlich dass das Deutsche Bankgeheimnis so löchrig ist wie ein Sieb? Um dies zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über die Gesetze geben, welche Banken verpflichten, Kundeninformationen weiterzugeben:
1. Automatisiertes Kontenabrufverfahren (§ 24c KWG)
Verpflichtung der Banken zur täglichen Bereitstellung der Kontenstammdaten aller Kunden zum Abruf durch Behörden. Weder der Kunde, noch die Bank werden darüber informiert, welche Kunden-Kontenstammdaten abgerufen wurden. Direkten Zugang zu diesen Daten haben nahezu alle deutschen Behörden, vor allem aber die Finanzbehörden.
2. Abgeltungs- /Zinsabschlags-/ Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG; § 45a Abs. 2 und 3 EStG; § 45d EStG)
Verpflichtung der Banken zur Einbehaltung und Abführung von Zinsabschlags-/ Kapitalertragsteuern an das Finanzamt, sowie elektronische Meldung der persönlichen Daten der Bankkunden mit den freigestellten Erträgen und einbehaltenen Steuervorauszahlungen an Finanzbehörden und Sozialleistungsträger.
3. Geldwäsche (§ 25a Abs. 1 Nr. 6 KWG; § 14 Abs. 2 Nr. 2 GwG)
Verpflichtung der Banken zur Erfragung von Informationen über die wirtschaftlichen Hintergründe der Bankkunden, sowie persönlicher Daten (Know Your Customer), um diese bei Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Betrug oder Terrorismusfinanzierung, den zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten zu können.
Verpflichtung der Banken, alle Transaktionen der Kunden permanent zu überwachen, um Anhaltspunkte, welche auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Betrug oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, zu erkennen.
4. Meldepflicht der Zinserträge (EU-Zinsrichtlinie) (§ 8 ZIV)
Verpflichtung der Banken zur Meldung persönlicher Daten der Bankkunden und deren Zinserträge, wenn die Bankkunden EU-Bürger, nicht aber im Inland ansässig sind, an das Bundesamt für Finanzen, zur Weiterleitung an ausländische Finanzbehörden.
5. Erbfallmeldung (§ 33 ErbStG/§ 20 Abs. 6 ErbStG)
Verpflichtung der Banken zur Meldung der persönlichen Daten der Bankkunden und deren verwahrter Vermögenswerte nach deren Tod. Wenn bekannt, müssen auch die persönlichen Daten der Erben gemeldet werden.
6. Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen (§ 29 EStDV)
Verpflichtung der Banken, dem Finanzamt die persönlichen Daten aller Bankkunden mitzuteilen, deren Lebensversicherungsansprüche zur Sicherung bzw. Tilgung von Darlehen abgetreten wurden, und deren Finanzierungskosten Werbekosten oder Betriebsausgaben darstellen.
Mein Fazit
Der Banker aus dem Ausland ist besser! – Er darf und muss zumindest diskreter sein!
Eine genaue Kenntnis über die Vermögens- und Lebensverhältnisse des zu betreuenden Kunden ist für mich unerlässlich für eine qualifizierte Beratung. Aber genauso die diskrete Behandlung und Verwendung der persönlichen Daten und Merkmale des Kunden.
Warum ist Offenheit und Vertrauen bei höchster Diskretion so wichtig?
Ein Rechtsanwalt kann seine Klienten nur dann optimal und ziel führend beraten, wenn er umfassend über die Verhältnisse seines Mandanten informiert ist. Ein Arzt ist nur dann in der Lage eine kompetente Diagnose zu stellen, wenn er ebenfalls eine umfassende Analyse macht und der Patient ihn in aller Offenheit informiert. Damit ist der Arzt in der Lage eine passende Therapie zu verschreiben welche dem Patienten wirklich hilft.
Vertrauen Sie Ihrem Vermögensmanager wie Ihrem Arzt oder Anwalt
Dies bedeutet also der Mandant und der Patient müssen ihren Anwalt oder Arzt in schonungsloser Offenheit - gegen sich selbst und gegenüber anderen - informieren und ihm Vertrauen. Arzt und Anwalt müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen nichts verschwiegen und verheimlicht wird. Der Mandant oder Patient muss hingegen auf die Schweigepflicht vertrauen, denn würden Inhalte von Gesprächen beziehungsweise Erkenntnissen dritten bekannt und kämen damit an die Öffentlichkeit, kann materieller oder immaterieller Schaden entstehen mit gravierenden Auswirkungen.
Die Schweigepflicht des Arztes ist das Bankgeheimnis des Vermögensmanagers
Eine solche Offenheit nach innen bedingt deshalb einen unbedingten Geheimnisschutz im Außenverhältnis. Klient wie Patient müssen sich darauf verlassen können, dass Anwalt oder Arzt die ihnen anvertrauten Geheimnisse unbedingt für sich behalten. Der Staat sorgt dabei mit seiner Gesetzgebung dafür, dass sie die Geheimnisse nicht nur bewahren dürfen (Arzt und Anwalt haben vor Gericht ein so genanntes Zeugnisverweigerungsrecht, das heißt sie können eine Aussage verweigern), sondern bewahren müssen. Wenn sie das Vertrauen ihres Mandanten oder Patienten verletzen, machen sie sich im Gegenzug strafbar und somit Schadensersatzpflichtig. Im Bankbereich gilt nun aus meiner Sicht ebenfalls der Grundsatz: Ohne absolute Offenheit ist keine effiziente Beratung möglich und ohne Geheimnisschutz wird der Kunde keine Offenheit haben.
Die Bankplätze Schweiz oder Österreich bieten diese Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzung für die kompetente und umfassende Beratung in Vermögensfragen ist - ähnlich wie bei einem Arzt oder Rechtsanwalt - ein großes Maß an Vertrauen und die absolut offene Information des Vermögensberaters. Die wichtigste Voraussetzung derartiger Offenheit ist ein Rechtssystem (in erster Linie Bankgeheimnis) das sicherstellt, dass diese Informationen beim Berater der Geheimhaltung unterliegen. Hier ist aus meiner Sicht gerade die Schweiz ein idealer Bankplatz. Aber auch Österreich, Liechtenstein, Luxemburg oder Belgien. Nicht aus steuerlichen Gründen, sondern vor allem im Bezug auf den Schutz der Privatsphäre.
Beispiel 1: Die böse Schwiegertochter
Man denke beispielsweise an den Kunden, der seiner Schwiegertochter misstraut und für den Fall seines Ablebens eine Struktur sucht, mittels der sein Sohn und seine Enkel wirtschaftlich abgesichert werden, ohne dass die Schwiegertochter Einfluss auf Investition und Verwendung des Kapitals nehmen kann. Selbstverständlich muss sich dieser Mandant darauf verlassen können, dass zu seinen Lebzeiten sein Sohn und dessen Frau von dieser Planung nichts erfahren. Andernfalls wird das Verhältnis zu Sohn und Schwiegertochter belastet zu einem Zeitpunkt, an dem noch gar nicht feststeht, ob die Struktur jemals Anwendung findet und operativ wird.
Beispiel 2: Ein Unternehmer erkrankt
Ein weiterer denkbarer Fall wäre ein Unternehmer, der von seiner schweren Erkrankung in Kenntnis gesetzt wird. Dieser muss Vorsorge treffen für den Fall seines Ablebens, will aber nicht, dass seine Familie oder seine Mitarbeiter davon erfahren, solange die Erkrankung nicht sichtbar ist und eine Chance auf Genesung besteht. In diesen und zahllosen anderen Fällen wird ein Vermögensanleger seinen Berater nur ins Vertrauen ziehen, wenn die Geheimhaltung und somit der Vertrauensschutz sichergestellt ist.
Ein effizientes Bankkundengeheimnis ist Grundlage für einen optimalen Finanzplatz!
Darum ist für mich ein existierendes Bankgeheimnis für eine Gesellschaft genauso wichtig wie für die Kirche das Beichtgeheimnis. Oder für Ihren Arzt oder Ihren Anwalt die Schweigepflicht! Ein Finanzplatz ohne Bankgeheimnis hat ganz klare Wettbewerbsnachteile in einer globalisierten Welt, vor allem in Zeiten von vielschichtigen Vertrauenskrisen, wie wir diese derzeit – vor allem gerade auch gegenüber Banken – haben.
Ich erachte das Bankgeheimnis als wichtiges Instrument zum Schutz der Privatsphäre. Gerade Werte wie Privatsphäre und Diskretion sind in Zeiten wirtschaftlicher Krisen kombiniert mit ausufernden Staatsdefiziten, ersten Enteignungssignalen und möglichen dramatischen Systembrüchen für viele Anleger und Bürger von besonderer Bedeutung.
Markus Miller
"Markus Miller ist diplomierter Vermögensmanager mit langjähriger Erfahrung bei renommierten international tätigen Privatbanken. Der Finanzexperte ist Gründer und Herausgeber der Internet Informations- und Businessplattform GEOPOLITICAL.BIZ."
Internetadresse : http://www.geopolitical.biz/
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