Wichtiger Hinweis - Shortselling - BaFin
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Die Einschränkungen der Shortsellingmöglichkeiten von Finanztiteln in Deutschland durch die BaFin betrifft ebenfalls wie in der Schweiz und in den USA ausschließlich ungedeckte Shortpositionen. Aus der Presseerklärung der BaFin war dies so eindeutig nicht hervorgangen.
Das hat zur Folge, dass beispielsweise Optionsscheine und Knock-Out Produkte auf diese Basiswerte weiterhin normal handelbar sind.
Das ist insofern interessant, als bei einem Kauf eines Shortzertifikats auf einen Bankentitel je nach Hedgingprozedere des jeweiligen Emittenten eben dieser Banktitel dann am Markt verkauft wird. Und das wiederum bringt auf den Aktienkurs des Basiswerts Verkaufsdruck.
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