Kommentar
16:54 Uhr, 03.05.2012

Wem gehört eigentlich das Platin auf den Asteroiden?

Das US-Star(t)Up Planetary Resources meldete kürzlich seine Geburt und kündigte einen abenteuerlichen Plan an, der hollywoodlike anmutet: Kleine Raumschiffe sollen auf erdnahen Asteroiden landen, deren Rohstoffe (Edelmetalle plus Wasser) ausbeuten und so die Aktionäre reich machen, zu denen so illustre Größen wie Larry Page und Eric Schmidt von Google zählen. Dieses Vorhaben ambitioniert zu nennen dürfte die Untertreibung des laufenden Jahrzehnts sein, an dessen Ende das Unternehmen übrigens die ersten Landungen schaffen möchte. Ob das gelingt lassen wir mal dahingestellt, ebenso ob es sich überhaupt finanziell lohnt, Platin auf einem Asteroiden abzubauen und dann irgendwie zur Erde zu schaffen.

[Link auf a1.sphotos.ak.fbcdn.net/... nicht mehr verfügbar]

Grafik: Christine Falk, BörseGo AG

Eine überaus interessante Frage ist juristischer Natur: Wir haben uns daran gewöhnt, dass es auf unserem Planeten wenig bis gar nichts gibt, was nicht irgendjemandem gehört, sei es eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein Staat. Aber was ist mit dem Weltraum?
1967 wurde der internationale „[Link "Weltraumvertrag" auf www.vilp.de/... nicht mehr verfügbar]“ (Outer Space Treaty) geschlossen, genauer: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper.
Artikel II scheint alle Eigentumsrechte an Himmelskörpern auszuschließen, denn da heißt es:
„Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.“

Findige Geschäftemacher berufen sich auf diesen Artikel, wenn sie argumentieren, dass nur Nationen keine Eigentumsrechte an ganzen Himmelskörpern geltend machen können – aber was ist mit Unternehmen und Privatpersonen? Da im Ablauf der Zeit mit Sicherheit keine Gelegenheit Geld zu machen, die irgendwie realisierbar ist, ausgelassen wird, ist es nicht verwunderlich, dass man auf abstrusen Internetseiten nicht nur Grundstücke auf dem Mond, sondern ganze Sterne erwerben kann – natürlich vom „rechtmäßigen“ Eigentümer. Man kann hoffentlich davon ausgehen, dass dies niemand ernst nimmt, falls doch macht der Weltraumvertrag spätestens in Artikel VI einen Strich durch die Rechnung: „Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich verantwortlich für nationale Tätigkeiten im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, gleichviel ob staatliche Stellen oder nichtstaatliche Rechtsträger dort tätig werden, und sorgen dafür, dass nationale Tätigkeiten nach Maßgabe dieses Vertrags durchgeführt werden“
Schade: Ich kann den Andromedanebel also doch nicht legal erwerben. Aber wie schaut es nun mit dem Rohstoffabbau aus? Der Weltraumvertrag schließt die friedliche Nutzung des Weltalls und der Himmelskörper keineswegs aus, sondern ermutigt sogar dazu. Und es gibt ja immerhin einen Präzedenzfall…und das ist die Mondlandung. Da können einige notorische Zweifler auch gerne weiterhin behaupten die Amerikaner waren nie auf dem Mond, wir gehen der Einfachheit halber davon aus, dass sie nicht nur dort waren, sondern von ihren sechs Ausflügen auch rund 380 kg Mondgestein mitgebracht haben. Die NASA hat ziemlich klargemacht, wem dieses Material gehört, und das ist sicherlich nicht die gesamte Menschheit. Im Falle der Sowjetunion, die Sonden zum Mond schickte, kann man das gleiche behaupten – man tauschte sogar untereinander Proben aus.

Der Präzedenzfall, im Zusammenspiel mit dem Weltraumvertrag und seiner juristischen Interpretation, spricht dafür, dass das Entfernen von Rohstoffen von Himmelskörpern zu einem Eigentumserwerb an denselben führt. Nach jetzigem internationalem Recht dürfte Planetary Resources jedenfalls keine juristischen Probleme damit haben, auf Asteroiden zu landen, Rohstoffe abzubauen und diese zur Erde zu bringen. (Steuerrechtlich interessant dagegen wäre die Eröffnung eines Edelmetallshops direkt vor Ort im All, aber das zu erörtern dürfte wohl den Rahmen dieses Artikels sprengen). Es spräche auch nichts dagegen, dass ein konkurrierendes Unternehmen auf dem gleichen Himmelskörper landet und ebenfalls zu bohren beginnt, sofern diese Arbeiten nicht mit denen des ersten Explorers kollidieren. Tricky wird es erst, wenn ein Unternehmen oder Staat einen ganzen Körper für sich beanspruchen will – das wird wohl nicht gehen, auch nicht wenn seine Bahn abgelenkt wird, um ihn näher an die Erde zu führen. Aber das wird auch kaum nötig sein – denn es gibt tausende mögliche Ziele. Dass die technologische Herausforderung die juristische dramatisch in den Schatten stellen wird, bedarf eigentlich kaum einer Erläuterung. Aber Bruce Willis hat es in Armageddon am Ende ja auch geschafft, den Asteroiden zu sprengen.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen

Das könnte Dich auch interessieren

Über den Experten

Daniel Kühn
Daniel Kühn
Freier Finanzjournalist

Daniel Kühn ist seit 1996 aktiver Trader und Investor. Nach dem BWL-Studium entschied sich der Börsen-Experte zunächst für eine Karriere als freier Trader und Journalist. Von 2012 bis 2023 leitete Daniel Kühn die Redaktion von stock3 (vormals GodmodeTrader). Seit 2024 schreibt er als freier Autor für stock3.
Daniel Kühn interessiert sich vor allem für Small und Mid Caps, Technologieaktien, ETFs, Edelmetalle und Kryptowährungen sowie für makroökonomische Themen.

Mehr über Daniel Kühn
  • Anlagestrategien
  • Fundamentalanlyse
  • Value Investing und Momentum-Ansatz
Mehr Experten