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17:46 Uhr, 18.05.2022

WEKO bewilligt Zusammenschluss von Poenina und Burkhalter

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poenina holding ag / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

WEKO bewilligt Zusammenschluss von Poenina und Burkhalter

18.05.2022 / 17:46 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 17. Mai 2022 mitgeteilt, dass sie das Zusammenschlussvorhaben der Burkhalter Holding AG und der poenina holding ag für unbedenklich hält. Der Zusammenschluss kann nun ohne Vorbehalt vollzogen werden. Mit der Fusion werden die bestehenden Wachstumsstrategien beider Unternehmen konsequent weiterverfolgt und es entsteht eine schlagkräftige Anbieterin von integrierten Gesamtlösungen im Gebäudetechnikbereich mit rund 4600 Mitarbeitenden und rund 80 Gesellschaften an rund 150 Standorten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Am 30. Mai 2022 werden die ordentliche Generalversammlung der poenina holding ag und am 31. Mai 2022 diejenige der Burkhalter Holding AG über die Fusion abstimmen. Sofern die Anträge von beiden Gesellschaften genehmigt werden, wird die Dekotierung der Poenina-Aktien von der SIX Swiss Exchange voraussichtlich am 30. Juni 2022 erfolgen (letzter Handelstag wird am 29. Juni 2022 sein). Der erste Handelstag der im Umtausch den aktuellen Poenina-Aktionären zugeteilten neuen Burkhalter Namenaktien ist für den 30. Juni 2022 vorgesehen.


Ende der Ad-hoc-Mitteilung

Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

poenina holding ag

Vega-Strasse 3

8152 8152

Schweiz

Telefon:

058 733 90 90

E-Mail:

poenina@poenina.ch

Internet:

www.poenina.ch

ISIN:

CH0122527648

Börsen:

SIX Swiss Exchange

EQS News ID:

1356057

Ende der Mitteilung

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1356057 18.05.2022 CET/CEST

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