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19:30 Uhr, 08.12.2021

EQS-Adhoc: Unabhängiger Untersuchungsbericht schafft Klarheit

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EQS-Ad-hoc: poenina holding ag / Schlagwort(e): Sonstiges

Unabhängiger Untersuchungsbericht schafft Klarheit

08.12.2021 / 19:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Im Zuge der Freistellung des ehemaligen CEO der poenina holding ag hatte der Verwaltungsrat am 17. August 2021 bekannt gegeben, eine unabhängige externe Untersuchung einzuleiten. Die Freistellung erfolgte aufgrund eines Strafbefehls gegen den ehemaligen CEO. Im Fokus der Untersuchung stand die Frage, ob möglicherweise ähnliche Straftatbestände auch innerhalb der poenina Gruppe festzustellen seien. Die Ergebnisse dieser Untersuchung, welche durch die PricewaterhouseCoopers AG (PwC Schweiz) durchgeführt wurde, liegen nun vor. Die Untersuchung zeigt, dass keine Transaktionen zwischen Poenina und den im Strafbefehl aufgeführten Parteien festzustellen sind. Ebenso wenig wurden Unregelmässigkeiten identifiziert, welche dem Schema gemäss dem Strafbefehl gegen den ehemaligen CEO entsprechen. Allerdings wurde im Zuge der Untersuchung festgestellt, dass Forderungen im Zusammenhang mit Privatangelegenheiten, die der ehemalige CEO nach dem Börsengang nicht konsequent vom Unternehmen losgelöst hat, aufgelaufen sind. Der Verwaltungsrat von Poenina hat umgehend Schritte zur Behebung dieser Altlasten eingeleitet. Zudem sollen die internen Prozesse so angepasst werden, dass sich Ähnliches in Zukunft nicht wiederholen kann. Die Ergebnisse der externen Untersuchung haben keinen Einfluss auf die Finanzlage der poenina holding ag. Das Management rechnet nach wie vor mit einer Steigerung des Gewinns pro Aktie im Geschäftsjahr 2021 gegenüber Vorjahr.

Im Zuge des Strafbefehls gegen den freigestellten ehemaligen CEO hat der Verwaltungsrat der poenina holding ag eine unabhängige externe Untersuchung eingeleitet. Der amtierende Verwaltungsratspräsident, Marco Syfrig, trat wie angekündigt im Zusammenhang mit der Untersuchung in den Ausstand. Die Untersuchung erfolgte durch das Prüfungs- und Beratungsunternehmen PwC Schweiz. Mit der Ankündigung dieser Untersuchung im letzten August versprach der Verwaltungsrat, die Ergebnisse transparent zu veröffentlichen. Dieses Versprechen löst er nun ein. Der Untersuchungsbericht (pdf, 181 KB), der dem Verwaltungsrat heute vorgelegt wurde, ist ab sofort auf der Poenina Website für alle Interessierten verfügbar.

Der Verwaltungsgrat nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass innerhalb der poenina Gruppe keine Transaktionen und Unregelmässigkeiten nach dem Muster des Strafbefehls gegen den ehemaligen CEO festzustellen sind. Insbesondere wurden in den Buchhaltungsdaten auch keine Transaktionen mit den im Strafbefehl genannten Parteien identifiziert. «Auch wenn wir keine konkreten Verdachtsmomente hatten, sind wir froh, dass wir dank der unabhängigen Untersuchung nun restlos Klarheit haben. Das schulden wir nicht nur unseren Aktionärinnen und Aktionären, sondern auch all unseren Mitarbeitenden, die täglich grosse und ehrliche Arbeit leisten», sagt Willy Hüppi, Mitglied des Verwaltungsrats der poenina holding ag.

Verwaltungsrat zieht Konsequenzen aus Altlasten
Trotz der Entlastung möglicher Verdachtsmomente zeigte die Untersuchung weiter, dass Privatangelegenheiten des ehemaligen CEO nach dem Börsengang im Jahr 2017 nicht konsequent vom Unternehmen losgelöst wurden und in diesem Zusammenhang Forderungen aufgelaufen sind. Die Privatangelegenheiten umfassten die Abrechnung einer Reinigungskraft über die Firma sowie die Anstellungsmodalitäten der Ehefrau des ehemaligen CEO. Der Bericht kommt zum Schluss, dass trotz geleisteter Rückzahlungen noch offene Forderungen gegenüber dem ehemaligen CEO in Höhe von rund CHF 273'600 bestanden. Der Verwaltungsrat hat umgehend nach Feststellung im Rahmen der Untersuchungsarbeiten den offenen Betrag in Rechnung gestellt. Dieser wurde vom ehemaligen CEO bereits in vollem Umfang bezahlt.

«Wir haben auf Basis der Untersuchungsergebnisse feststellen müssen, dass offenbar nicht in allen Bereichen des Unternehmens der Übergang vom Privatunternehmen zum börsenkotierten Unternehmen konsequent vollzogen wurde. Der Verwaltungsrat stellt auch selbstkritisch fest, dass er hier genauer hätte hinschauen müssen. Damit sich das nicht wiederholen kann, haben wir ein entsprechendes Massnahmenpaket beschlossen», sagt Willy Hüppi.

Zu den Massnahmen gehören, dass künftig Arbeitsverhältnisse von Personen, die Verwaltungsräten oder dem Management nahestehen, jährlich durch die Revisionsgesellschaft auf einen Drittvergleich zu prüfen sind. Zur Optimierung der Führungs- und Kontrollstrukturen sollen die Governance-Richtlinien unter der Federführung des Verwaltungsrats ausgedehnt werden. Dazu zählen beispielsweise die Durchführung regelmässiger interner Audits.

Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass mit den getroffenen Massnahmen die Lehren gezogen und die notwendigen Weichen für die Zukunft gestellt sind.

Der bisher veröffentlichte Ausblick gilt nach wie vor unverändert: Das Management rechnet mit einer Steigerung des Gewinns pro Aktie im Geschäftsjahr 2021 gegenüber Vorjahr.


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