Weitere Infos zur Besteuerung bei Fonds
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Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, sollen bei Fondsanlagen auch die Gewinne versteuert werden, die von der Investmentgesellschaft ausgeschüttet oder thesauriert werden. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, soll es bei thesaurierten Erträgen eine Sonderregelung geben. In diesem Fall soll die bereits gutgeschriebenen Erträge mit den Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.
Bei langfristigen Fondssparplänen sollen nur die Gewinne steuerpflichtig sein, die aus den Anteilen anfielen, die nach dem Gesetzesbeschluss erworben wurden. Als Stichtag gilt voraussichtlich der 21. Februar 2003.
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