Nachricht
11:19 Uhr, 01.11.2018

Weekend Unlimited Inc. will R&D Pharma in Jamaica erwerben

Erwähnte Instrumente

  • Weekend Unlimited Inc.
    Aktueller Kursstand:  
    VerkaufenKaufen

Weekend Unlimited Inc. will R&D Pharma in Jamaica erwerben

Die Akquisition wird das Portfolio des Unternehmens mit einer von drei Tier-3-Lizenzen in Jamaika stärken

VANCOUVER, BC, Kanada (1. November 2018) – Weekend Unlimited Inc. („Weekend“ oder das „Unternehmen“) (CSE: YOLO – FSE: 0OS1), ein Lifestyle-Cannabisunternehmen, hat eine verbindliche Absichtserklärung zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen, der zufolge das Unternehmen sein Markenportfolio mit dem Erwerb von R&D Pharma in Jamaika ergänzen und sich eine von drei in Jamaika verfügbaren Tier-3-Lizenzen sichern wird.

Die wichtigsten Fakten zu R&D Pharma:

- Die von Weekend Unlimited geplante Akquisition in Jamaika steht unter der Federführung von Derrick Lewis und Richard Bailey, dem CEO bzw. President von R&D Pharma.

- Einer von nur drei zugelassenen Anbauern mit Tier-3-Lizenz in Jamaika.

- Medizintourismus in Jamaika, außerdem Phänotypisierung mit jamaikanischen Sativas, um international anerkannte Sorten, Extrakte und infundierte Produkte zu vermarkten und zu exportieren.

- Entwickelt sich zu einem wichtigen Exporteur von Full-Spectrum-Markenextrakten sowie von extrahierten Cannabinoiden aus einer der Regionen mit dem weltweit kostengünstigsten Anbau von Cannabis.

- Weekend Unlimited wird 100 % von R&D Pharma übernehmen; dies schließt eine Beteiligung von 49 % an einer jamaikanischen Gesellschaft ein, die Inhaberin einer der bestehenden Tier-3-Lizenzen in Jamaika ist. R&D Pharma verfügt außerdem über eine Lizenzvereinbarung über die gesamte Produktion, sodass die wirtschaftliche Beteiligung an der zum Erwerb stehenden Lizenz nahezu 100 % beträgt.

R&D Pharma („RDP”) ist eine kanadische Gesellschaft, die in Jamaika ein vertikal integriertes Geschäft mit medizinischem Cannabis aufbaut. R&D verfügt über eine Tier-3-Anbaulizenz (eine von nur drei Lizenzen, die derzeit in Jamaika ausgegeben sind), was den kompletten Anbau von Cannabispflanzen auf einer Fläche von über 5 Acres (ca. 2 ha) ermöglicht. Die Gründer von R&D, Derrick Lewis und Richard Bailey, sind Bürger von Jamaika, die ihren Wohnsitz inzwischen in Kanada haben; sie verfügen jeweils über wichtige geschäftliche Netzwerke in beiden Ländern.

„Diese Akquisition in Jamaika ist für Weekend Unlimited ein bedeutender Schritt im Zuge der Implementierung seiner Strategie, sich zu einem integrierten Top-Tier-Cannabisunternehmen zu entwickeln“, sagte Cody Corrubia, der President und CEO von Weekend Unlimited. „Durch die Ergänzung unseres Markenportfolios mit R&D sichern wir uns ein heiß begehrtes Objekt für den Anbau in einem kostengünstigen, hochwertigen Umfeld wie Jamaika, das im Bereich Cannabis international attraktiv ist und eine beispiellose Lifestyle-Anwendungsvielfalt bietet“, so Cody Corrubia weiter.

„Wir freuen uns außerordentlich über den Wertzuwachs des Markenportfolios von Weekend Unlimited“, sagte Derrick Lewis, der CEO und Director von R&D. „Unsere Projekte in Jamaika basieren auf einem hochorganisierten Anbau, den wir zwecks Ausbau unserer internationalen Branding-Basis erweitern werden; dafür sichern wir uns langfristige Verträge und Geschäftsbeziehungen für den Verkauf und/oder die Auslizenzierung von international anerkannten Sorten, Full Spectrum und Extrakten sowie infundierten Einzelhandelsprodukten“, erklärte Derrick Lewis.

„Zur Beschleunigung dieses Plans baut R&D derzeit ein Herb House/Ganja Café („Café”) und Therapeutic Spa („Spa”) in Ocho Rios an dem 98 Acres (ca. 40 ha) großen Standort, an dem sich der Anbaubetrieb befindet. In dem Café und dem Spa werden die Produkte Cannabiskonsumenten aus der ganzen Welt angeboten. R&D wird auf der Insel national sowie im Rahmen des Medizintourismus ferner medizinische Standardprodukte vertreiben“, sagte Derrick Lewis.

Weekend Unlimited wird insgesamt 50.000.000 Stammaktien und 25.000.000 Warrants an die Aktionäre von R&D ausgeben. Jeder Warrant berechtigt den Inhaber während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Transaktionsabschluss zur Zeichnung weiterer Aktien zu einem Preis von $ 0,35; dabei behält sich das Unternehmen das Recht vor, das Ablaufdatum mit einer Frist von 30 Tagen vorzuverlegen, falls seine Stammaktien zu einem beliebigen Zeitpunkt ab vier Monaten nach Transaktionsabschluss an zehn aufeinander folgenden Geschäftstagen zu einem Kurs von mindestens $ 0,75 gehandelt werden. Etwa 35 Millionen dieser Aktien unterliegen einer Treuhandverwahrung von drei Jahren, wobei 10 % zum Transaktionsabschluss und 15 % nach jeweils sechs Monaten freigegeben werden.

Bis zum Transaktionsabschluss hat das Unternehmen R&D auf der Basis eines besicherten Darlehens CDN $ 2,4 Millionen für die Baukosten vorgestreckt. Es wird erwartet, dass für den Abschluss des Baus der geplanten Anlagen in Jamaika weitere USD 9 Millionen erforderlich sind. Das Unternehmen hat die Absicht, die gesamte Summe durch Eigenkapitalaufnahme oder Schuldtitel bzw. eine Kombination beider Möglichkeiten zu finanzieren.

Das Unternehmen, das sich in der finalen Due-Diligence-Phase befindet, geht davon aus, dass die Transaktion innerhalb eines Monats abgeschlossen wird. Es besteht jedoch keine Gewissheit über den Abschluss der Transaktion bzw. darüber, ob die Transaktion bei Abschluss zu den derzeit zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Cody Corrubia, President & CEO

Tel: 1 (236) 317-2812

E-Mail: IR@weekendunlimited.com

WEEKEND UNLIMITED™

Suite 734 – 1055 Dunsmuir Street,

Vancouver, B.C., V7X 1B1

Die Canadian Securities Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Informationen in dieser Pressemeldung können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die mit einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen hinsichtlich der zukünftigen Finanzlage, der Geschäftsstrategie, der Verwendung von Einnahmen, der Vision des Unternehmens, geplanter Erwerbe, Partnerschaften, Joint Ventures, strategischer Allianzen oder Kooperationen, Budgets, Kosten, Pläne und Ziele des Unternehmens. Solche zukunftsgerichteten Informationen spiegeln die aktuellen Ansichten des Managements wider und basieren auf Informationen, die dem Management zurzeit zur Verfügung stehen. Oftmals, jedoch nicht immer, können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von Begriffen wie „plant“, „erwartet“, „wird erwartet“, „budgetiert“, „schätzt“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „glaubt“ oder Variationen solcher Begriffe und Phrasen (einschließlich deren Verneinung), oder durch Aussagen, wonach bestimmte Aktionen eintreffen „könnten“, „sollten“, „würden“ oder „werden“, identifiziert werden. Eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren könnte dazu führen, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Leistungen erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Informationen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen einige nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Dazu zählen unter anderem auch die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftslage, die Branchensituation und die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, sich möglicherweise als ungenau herausstellen könnten, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung als angemessen erachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten – weder infolge neuer Informationen noch infolge zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen –, sofern dies nicht in den Wertpapiergesetzen vorgeschrieben ist.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!