VW-Skandal: Folgen noch nicht abschätzbar
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Der Skandal um manipulierte Abgaswerte in den USA ist für Volkswagen der Super-GAU. Die genauen Folgen sind aber noch nicht abzuschätzen. Das volle Ausmaß des Skandals dürfte noch länger im Dunkeln liegen, schreibt Deutsche-Bank-Analyst Tim Rokossa in einer aktuellen Studie. Sicher ist jedoch, dass die Wolfsburger mit empfindlichen Strafen rechnen müssen. In den USA wird sowohl wegen möglicher Straftaten wie Betrug als auch wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Umweltgesetze ermittelt. Zu diesem Zweck wollen mehrere Bundesstaaten ein Bündnis formen.
Volkswagen hat angekündigt, im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres rund 6,5 Milliarden Euro ergebniswirksam abzuschreiben. Ob diese Summe ausreicht, ist fraglich. Allein die Umweltbehörde der US-Regierung, EPA, hat bereits mit einer Strafe von bis zu 18 Milliarden US-Dollar gedroht. Das ist aber noch nicht der Worst Case. J.P. Morgan-Analyst Analyst Jose Asumendi sieht im schlimmsten Fall ein Schadensvolumen von 40 Milliarden Euro für den Autokonzern.
Aber nicht nur in den USA ist Volkswagen im Visier der Behörden. Mehrere Bürger haben aufgrund der manipulierten Messungen bei Dieselfahrzeugen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig erstattet, wie ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums bestätigte. Die strafrechtliche Bewertung laufe noch. Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, werde noch geprüft.
Damit noch nicht genug. Jetzt droht Volkswagen auch noch Ärger mit der Finanzaufsicht. Eine BaFin-Sprecherin bestätigte am Mittwoch, dass mögliche Unregelmäßigkeiten rund um den Handel mit VW-Aktien geprüft würden. Das ist zunächst eine Routinekontrolle. Die Finanzaufsicht prüft aber auch, ob Volkswagen die Öffentlichkeit nicht schon viel früher über die Manipulation der Abgastests hätte informieren müssen. Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, kursrelevante Informationen sofort publik zu machen, sobald sie dem Management bekannt sind. Die BaFin will nun prüfen, wann das Volkswagen-Management von der Angelegenheit wusste und wann die Informationen hinreichend gesichert waren, um sie zu veröffentlichen. Eine versäumte Pflichtmitteilung würde ein Bußgeld von der BaFin nach sich ziehen, das aber überschaubar ausfallen dürfte. Brisant wäre ein Versäumnis vor allem deswegen, weil es die Tür für Anlegerklagen öffnen würde.
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