VW-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
- VerkaufenKaufen
Luxemburg (BoerseGo.de) - Der Wolfsburger Autohersteller Volkswagen ist nicht mehr länger vor feindlichen Übernahmen geschützt. Das VW-Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr und verstoße somit gegen EU-Recht, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Die Bundesregierung muss das VW-Gesetz deshalb abschaffen.
Das seit dem Jahr 1960 bestehende Gesetz besagt, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben darf, auch wenn er mehr Anteile besitzt.
Der Sportwagenhersteller Porsche, mit knapp über 30 Prozent derzeit größter Aktionär bei Volkswagen, begrüßt diese Entscheidung. "Wir sind natürlich sehr daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können", sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Wendelin Wiedeking in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.