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12:13 Uhr, 23.10.2007

VW-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

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Luxemburg (BoerseGo.de) - Der Wolfsburger Autohersteller Volkswagen ist nicht mehr länger vor feindlichen Übernahmen geschützt. Das VW-Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr und verstoße somit gegen EU-Recht, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Die Bundesregierung muss das VW-Gesetz deshalb abschaffen.

Das seit dem Jahr 1960 bestehende Gesetz besagt, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben darf, auch wenn er mehr Anteile besitzt.

Der Sportwagenhersteller Porsche, mit knapp über 30 Prozent derzeit größter Aktionär bei Volkswagen, begrüßt diese Entscheidung. "Wir sind natürlich sehr daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können", sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Wendelin Wiedeking in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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