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10:17 Uhr, 19.10.2001

vizrt erwirkt einstweilige Verfügung

Auch die vizrt Ltd. konnte nun vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse erwirken. Dies teilt das Unternehmen heute mit. Danach sind die neuen Delisting-Regeln auf die Aktien des Unternehmens nicht wie von der Deutschen Börse geplant - ab dem 1.10.2001 anwendbar, sondern erst ab dem 1.4.2002.

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