Versicherungen dürfen in Hedgefonds anlegen
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Am 2. September 2004 ist das Rundschreiben Hedgefonds der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Kraft getreten. Darin wird die erst vor kurzem verabschiedete Anlageverordnung für Versicherungsgesellschaften konkretisiert und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Nutzung der neu geschaffenen 5-prozentigen Quote für Hedgefonds-Investitionen bestimmt.
"Dass Versicherungen nun offiziell in Hedgefonds investieren dürfen, ist ein bedeutender Schritt für den Finanzplatz Deutschland. Nach dem Investmentmodernisierungsgesetz selbst ist dies die zweitwichtigste Errungenschaft", sagte Michael Busack, Stellvertretender Vorsitzender des Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI).
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