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10:31 Uhr, 20.11.2002
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
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Wie bereits berichtet, plant die Bundesregierung eine pauschale Steuer auf Veräußerungsgewinne einzuführen. Wie das Bundesfinanzministerium weiter mitteilte, können Gewinne und Verluste innerhalb dieser Einkommenskategorie uneingeschränkt miteinander verrechnet werden. So können auch Verluste aus Immobiliengeschäften mit Aktiengewinnen verrechnet werden und umgekehrt. Der Verlustvortrag auf die kommenden Jahre sei auch weiterhin möglich.
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