Verluste können ab 2009 steuermindernd wirken
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Frankfurt (Fonds-Reporter.de) - Die schmerzlichen Wertverluste ihrer Depots, die viele Anleger durch die Finanzkrise erlitten haben, können sich unter gewissen Umständen im nächsten Jahr steuermindernd auswirken. Darauf weist Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter des Commerzbank Private Banking, hin. "Wer plant, seine Aktien, Fonds oder Zertifikate zu verkaufen, sollte Verluste wenn möglich innerhalb der Spekulationsfrist realisieren", rät er.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ändere sich nicht nur die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland grundlegend. Auch beim Umgang mit Verlusten treten gänzlich neue Regelungen in Kraft. Ein wichtiger Aspekt dabei: Spekulationsverluste durch den Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren dürften ins nächste Jahr übertragen und dann mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.
Bisher konnten Verluste aus Spekulationsgeschäften nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Wurde ein Wertpapier länger als ein Jahr gehalten, fiel keine Steuer an, weswegen Verluste bei diesen Wertpapieren nicht mit Gewinnen anderer Papiere verrechnet werden konnten. Ab 2009 gelten Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren ebenfalls als negative Kapitaleinkünfte. Dann könnten derartige Verluste grundsätzlich Gewinne aus Kapitalvermögen ausgleichen - entweder automatisch innerhalb einer Bank oder bankenübergreifend über die Steuererklärung, so die Commerzbank. Während einer Übergangsfrist bis 2013 könnten auch Altverluste angerechnet werden, die aus der Veräußerung von Wertpapieren mit Kaufdatum vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind - sofern sie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurden.
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