Verbesserte Anlagemöglichkeiten für Immofonds
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Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz (4. FMFG) wird die Attraktivität von Offenen Immobilienfonds erheblich verbessern. Darauf wies Dr. Willi Alda, Mitglied des Vorstandes des BVI Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften e.V.,
auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main hin. Der am 14. November vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sehe eine grundlegende Erweiterung der Anlagemöglichkeiten für Grundstücksfonds im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) vor. Diese
komme insbesondere den Anlegerwünschen nach mehr
Chancen und einer höheren Vielfalt von Produktgestaltungen entgegen, so Alda.
Offene Immobilienfonds können laut Alda zukünftig in unbegrenztem Maße Grundstücke außerhalb der
Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) erwerben. Gegenwärtig gelte noch eine Beschränkung auf 20 Prozent. Damit könnten Fonds aufgelegt werden, die weltweit oder beispielsweise ausschließlich in nordamerikanische Grundstücke investieren. "Diese Erweiterung eröffnet den Investment-Gesellschaften eine höhere Flexibilität. Die Anleger profitieren davon durch teilweise gegenläufige Immobilienzyklen", sagte Alda. Im Interesse des Anlegerschutzes werde das Währungsrisiko dieser Anlagen auf 30 Prozent begrenzt.
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