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17:50 Uhr, 29.04.2025

VAT Group AG Generalversammlung 2025: Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten alle Anträge des Verwaltungsrats und eine unveränderte Dividende von CHF 6.25 pro Aktie

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VAT Group AG Generalversammlung 2025: Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten alle Anträge des Verwaltungsrats und eine unveränderte Dividende von CHF 6.25 pro Aktie

29.04.2025 / 17:50 CET/CEST


Die Aktionärinnen und Aktionäre der VAT Group AG haben an der heutigen ordentlichen Generalversammlung (GV) allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt, einschliesslich der Ausschüttung einer unveränderten Dividende von CHF 6.25 pro Aktie.

An der Versammlung in St.Gallen waren 693 Aktionärinnen und Aktionäre anwesend, die 59.1% des Aktienkapitals der Gesellschaft vertraten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre wählten Dr. Martin Komischke erneut zum Präsidenten des Verwaltungsrats. Darüber hinaus wurden Urs Leinhäuser, Hermann Gerlinger, Libo Zhang, Daniel Lippuner, Petra Denk und Thomas A. Piliszczuk als Mitglieder des Verwaltungsrats bestätigt. Clara-Ann Gordon und Mike Allison wurden als neue Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt. Karl Schlegel stand nicht zur Wiederwahl und scheidet aus dem Verwaltungsrat aus.

Urs Leinhäuser, Hermann Gerlinger und Libo Zhang wurden in den Nominierungs- und Vergütungsausschuss wiedergewählt (NCC).

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten eine Dividende aus dem Bilanzgewinn von CHF 6.25 pro Aktie. Der letzte Handelstag, der zum Bezug einer Dividende berechtigt, ist Mittwoch, 30. April 2025. Die VAT-Aktien werden ab Dienstag, 2. Mai 2025, ex-Dividende gehandelt. Die Auszahlung erfolgt am Dienstag, 6. Mai 2025.

Die Aktionärinnen und Aktionäre hiessen in einer Konsultativabstimmung den Bericht zu den nichtfinanziellen Kennzahlen (Sustainability Report 2024) gut. Der Vergütungsbericht 2024 wurde ebenfalls in einer Konsultativabstimmung von einer grossen Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre gutgeheissen. Sie genehmigten in separaten verbindlichen Abstimmungen auch die kurzfristige variable Vergütung (STI) der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2024, den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung der Geschäftsleitung für das Berichtsjahr 2026, den maximalen Betrag der langfristigen variablen Vergütung (LTI) der Geschäftsleitung für das Berichtsjahr 2026 und den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung für die acht Mitglieder des Verwaltungsrats für die nächste Amtszeit bis zur ordentlichen GV 2026.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
VAT Group AG
Investor Relations & Nachhaltigkeit
Michel R. Gerber
T +41 81 553 70 13
investors@vat.ch

Christopher Wickli
+41 81 553 75 39

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Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind in ihrer Gesamtheit eingeschränkt, da es bestimmte Faktoren gibt, die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Alle hierin enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen (einschliesslich Aussagen, die die Worte «glauben», «planen», «antizipieren», «erwarten», «schätzen» und ähnliche Ausdrücke enthalten), sollten als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten inhärent bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und Eventualitäten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder auch nicht eintreten können und dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Viele dieser Risiken und Ungewissheiten hängen mit Faktoren zusammen, die ausserhalb der Möglichkeiten des Unternehmens liegen, diese zu kontrollieren oder genau einzuschätzen, wie zum Beispiel zukünftige Marktbedingungen, Währungsschwankungen, das Verhalten anderer Marktteilnehmenden, die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit der informationstechnologischen Systeme des Unternehmens, politische, wirtschaftliche und regulatorische Veränderungen in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, oder wirtschaftliche oder technologische Trends oder Bedingungen. Infolgedessen werden Investoren davor gewarnt, sich unangemessen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen.

Soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, lehnt die VAT jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund von Entwicklungen, die nach dem Datum dieses Berichts eintreten, zu aktualisieren.


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