Varetis - Erfolg vor Gericht
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Im Streit um die Namensgebung für Deutschlands neue Findmaschine hat die Varetis AG heute einen Erfolg verbucht: Nachdem das Landgericht Hamburg auf Drängen der DeTeMedien am 8. Juli 2004 mit einer Einstweiligen Verfügung den Namen GoYellow verboten hat, wurde der Beschluss heute nach einer mündlichen Anhörung wieder aufgehoben. Der Herausforderer der Gelben Seiten darf sich nun weiterhin GoYellow nennen. "Wir freuen uns über den Beschluss, denn die Untersagung des Namens GoYellow basierte auf falschen Tatsachen. Es kann nicht sein, dass Wettbewerb und die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf diese Weise verhindert werden," sagt Dr. Klaus Harisch, Vorstandsvorsitzender der Varetis AG. Die DeTeMedien hat mit rund 95 Prozent Marktanteil eine marktbeherrschende Stellung im deutschen Branchenauskunftsmarkt.
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