Ungarn will Notfallhilfe von EU und IWF
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Budapest (BoerseGo.de) – Ungarn verhandelt zur Verhinderung eines Staatsbankrotts wieder mit der Europäischen Union (EU) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Bereits im Jahr 2008 hatten IWF und EU ein Kreditpaket von 20 Milliarden Euro für Ungarn geschnürt und das EU-Land damit vor der Zahlungsunfähigkeit gerettet. 2010 brach das Land die Beziehungen zum IWF aber ab, weil der IWF weitere Einsparungen forderte. Stattdessen versuchte Ungarn, sich weiterhin eigenständig über den Kapitalmarkt zu refinanzieren. Im Zuge der europäischen Schuldenkrise hat der Markt zuletzt aber deutlich höhere Zinsen gefordert, außerdem geriet der ungarische Forint deutlich unter Druck. Bei zwei aufeinanderfolgenden Auktionen wurde Ungarn seine Staatspapiere nicht los.
Nun hat die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban Berichten zufolge wieder Gespräche mit EU und IWF aufgenommen, um bis Anfang des kommenden Jahres vorsorglich ein Abkommen zu schließen, das Ungarn im Notfall vor einem Staatsbankrott bewahren würde. Dabei geht es aber offenbar nur um ein vorsorgliches Hilfsversprechen und keine neuen Kredite. Durch die vorsorgliche Absicherung will Ungarn offenbar erreichen, wieder zu günstigeren Konditionen Geld vom Kapitalmarkt zu bekommen. Die ungarische Regierung sprach von einer neuen Art der Kooperation, bei der das wirtschaftliche Wachstum gefördert werden solle. Üblicherweise sind IWF-Hilfen mit schmerzhaften Einsparungen im Staatshaushalt verbunden. Diese wurden von der Regierung Orban zumindest bisher abgelehnt.
Ein Hindernis auf dem Weg zu einer neuen Kooperation mit dem IWF könnte auch Ungarns Umgang mit Devisenschuldnern werden. Im September verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das ungarischen Kreditnehmern, die einen Fremdwährungskredit aufgenommen haben, die Rückzahlung des Kredits zu einem für sie günstigeren Wechselkurs erlaubt. Dies könnte vor allem bei österreichischen Banken zu hohen Verlusten führen, da sie zahlreiche Fremdwährungskredite in Ungarn vergeben hatten. Das neue Gesetz erlaubt Kreditnehmern die einmalige Rückzahlung ihres Kredits zu einem angenommenen Wechselkurs von 180 Forint je Schweizer Franken bzw. 250 Forint je Euro. Tatsächlich ist der ungarische Forint derzeit deutlich weniger wert.
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