Übergangsfrist für geschlossene Immo-Fonds
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Geschlossene Immobilienfonds können ihren Steuervorteil gegenüber anderen Anlageformen offenbar noch eine Weile retten. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich auf eine Übergangsregelung zur Revision des vierten Bauherrenerlasses geeinigt. Demnach können die Vermittlungsprovisionen und andere Kosten wie Mietgarantien oder Treuhänderleistungen noch für Fonds, die bis zum Jahresende 2001 mit dem Außenvertrieb begonnen haben und denen bis zum Jahresende 2002 Anleger beigetreten sind, als Werbungskosten abgezogen werden.
Danach müssten diese Kosten als Anschaffungskosten aktiviert werden und können nur noch mit einer Rate von jährlich zwei Prozent abgeschrieben werden.
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