TUI - Gericht weist Klage eines Djerba-Opfers ab
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Das Landgericht Hannover hat heute die Klage eines Opfers des Terroranschlags von Djerba gegen den zum TUI Konzern gehörenden Reiseveranstalter 1-2-FLY abgewiesen, dies teilte der Reisekonzern heute mit. Damit muss TUI keine Schadensersatzzahlungen an die Opfer des Anschlags zahlen.
Unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird TUI jedoch als humanitäre Geste eine Ausbildungsversicherung für alle vom Terroranschlag betroffenen Kinder abschließen. Die insgesamt sechsstellige Versicherungsumme wird sieben Kindern zu Gute kommen, die direkt unter den Folgen des Terroranschlags auf Djerba gelitten haben und noch immer leiden.
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