Telesens - Verfügung gegen Delisting-Regeln
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Die TelesensKSCL hat beim Landgericht Frankfurt einen Aufschub bzgl. der Anwendung der seit Montag geltenden Delisting-Regeln erwirken können. Wie bereits bei 4 Neuen Markt-Unternehmen vorher - fänden die Regeln erst ab 1.4.2001 Anwendung auf die Aktien der TelesensKSCL. Nach den neuen Regeln der Deutsche Börse AG werden solche Papiere aus dem Index verbannt, deren Aktienkurs 30 Börsentage im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notieren und deren Marktkapitalisierung zugleich weniger als 20 Millionen Euro betragen und die diese Werte in den folgenden 90 Handelstagen an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen nicht wieder überschreiten.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.