Telekom kann T-Online endgültig verschmelzen
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Der Internetanbieter T-Online kann nun endgültig auf die Muttergesellschaft Deutsche Telekom verschmolzen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die im Freigabeverfahren zur Verschmelzung erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als unzulässig verworfen, teilte T-Online am Donnerstag mit.
Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die von einigen T-Online-Aktionären gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 29. April 2005 über die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom erhobenen Klagen der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister beider Unternehmen nicht entgegen stehen. Die Verschmelzung werde damit mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam.
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