Telekom-Tochter muss vor US-Gericht
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San Jose (BoerseGo.de) - Die Telekom-Tochtergesellschaft T-Systems Enterprise Services GmbH muss sich offenbar vor einem US-amerikanischen Bundesgericht wegen vorsätzlicher Vertragsstörung und unlauterem Wettbewerb verantworten. In der Klage von zwei US-Unternehmen werde behauptet, dass T-Systems beim Unternehmen Nagarro eine Software in Auftrag gegeben habe, die einem der Kläger in voller Sachkenntnis des bestehenden Entwicklungsvertrags für die Software mit Nagarro gestohlen worden sei.
Sowohl T-Systems als auch Nagarro (ein in San Jose ansässiges, ausgegliedertes Softwareentwicklungsunternehmen mit Backoffice in Indien) werde in der 19-seitigen Klageschrift Vertragsbruch, Entwendung von Betriebsgeheimnissen, unerlaubte Einmischung in Verträge Dritter und unlauterer Wettbewerb nach kalifornischem Recht vorgeworfen, teilte Sigma Six Technologies, einer der Kläger, mit.
Der Richter des US-amerikanischen Bezirksgerichtes James Ware habe den Antrag von T-Systems auf Abweisung der Klage aufgrund fehlender "personal jurisdiction" (interlokaler und internationaler Zuständigkeit nach US-amerikanischer Rechtsprechung) zurückgewiesen und angeordnet, den Fall in der zweiten Jahreshälfte 2010 vor Gericht zu bringen, so Sigma Six Technologies.
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