Telekom muß ihr Ortsnetz öffnen
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Gemäß einem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muß die Deutsche Telekom ihr Ortsnetz für Wettbewerber öffnen. Der vom Telekommunikationsgesetz bezweckte Wettbewerb sei nicht auf diejenigen Anbieter beschränkt, die diese Leistungen auf der Grundlage einer eigenen Netzstruktur erbringen, sondern schließe die so genannten Reseller ein, hieß es in der Entscheidung des Gerichts. Diese Verpflichtung gelte unabhängig davon, ob der Wiederverkäufer auf Alternativen zurückgreifen oder die Leistungen selbst herstellen könne.
Die Deutsche Telekom kündigte bereits eine juristische Prüfung an. "Mit dieser Entscheidung wird die Innovationskraft geschwächt, und der Wettbewerb verschiedener Infrastrukturen nicht gefördert", so ein Unternehmenssprecher.
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