telegate - Telekom muss etwas weniger zahlen
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Mit der heute zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung zu den zwei Datenkosten-Verfahren hat das Landgericht Köln die Deutsche Telekom in erster Instanz zur Zahlung von 60,6 Millionen Euro an die telegate Gruppe verpflichtet. Dies teilte der Auskunftsdienstleister heute mit.
Die am 31. August 2005 von telegate mitgeteilte Urteilssumme von 65,2 Millionen Euro habe nur auf einer mündlichen Mitteilung des Gerichts beruht und wurde in dieser Höhe im schriftlichen Urteil nicht zugesprochen. Beide Urteile seien aber noch nicht rechtskräftig. telegate prüft entsprechende Rechtsmittel, hieß es abschließend.
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