Telegate siegt im Teilverfahren gegen die Telekom
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Der Auskunftsdienstleister Telegate AG hat einen Sieg im ersten Teilverfahren gegen die Deutsche Telekom errungen. In einem richtungsweisenden Urteil hat heute das Oberlandesgericht Düsseldorf vollumfänglich positiv für die Telegate AG entschieden, teilte das Unternehmen heute mit. Danach muss die Deutsche Telekom dem Auskunftsdienstleister insgesamt eine Summer von knapp 5 Mio. Euro erstatten. Die Rückforderung beziehe sich auf überhöht in Rechnung gestellte Kosten für Teilnehmerdaten aus dem Zeitraum Januar bis September 1999.
Telegate hatte die Deutsche Telekom auf eine Rückzahlung von überhöhten Datenkosten in den Jahren 1996 bis 2004 von insgesamt 70 Mio. Euro zuzüglich Zinsen verklagt. Das OLG Düsseldorf habe Telegate einen ersten Teilbetrag des gesamten Streitwerts nunmehr bereits in der zweiten Instanz zugesprochen. Weitere Verfahren zu überhöht in Rechnung gestellten Datenkosten seien derzeit beim Landgericht Köln anhängig. Der nächste Termin in dieser Sache sei für den 31. August 2005 angesetzt.
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