Telegate - Kosten für Teilnehmerdaten sinken
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Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur hat heute ihre Entscheidung im Entgeltverfahren zu Teilnehmerdaten bekannt gegeben. Dies teilte der Auskunftsdienstleister Telegate heute mit. Festgelegt worden seien die anerkennungsfähigen Kosten für die sogenannte Offline-Überlassung von Teilnehmerdaten. Danach dürfe die Deutsche Telekom künftig alle Datenabnehmer nur noch mit 770.000 Euro jährlich belasten. Bislang habe der Ex-Monopolist dafür 49 Millionen Euro angesetzt. Für Telegate ergebe sich daraus künftig eine Kostenersparnis von rund 2 Millionen Euro pro Jahr.
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil vom November 2004 die "Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten" für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich interpretiert. Telegate kämpft seit 1996 gegen die überhöhten Gebühren in Deutschland und hat die Deutsche Telekom Ende 2004 beim Landgericht Köln auf Rückzahlung von Datenkosten für die Jahre 1996 bis 2004 in Höhe von rund 65 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verklagt. Die heute verkündete, zukunftsgerichtete Entscheidung der Bundesnetzagentur beeinflusst die Verfahren vor dem Landgericht nicht unmittelbar, teilte das Unternehmen mit. Aus Sicht von Ttelegate bestätige sie aber die Rechtsposition des Unternehmens in den Verfahren.
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