teamwork bleibt am Neuen Markt
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Die teamwork information management AG hat erneut beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Die einstweilige Verfügung untersagt der Deutschen Börse AG die Umsetzung der am 01. Oktober 2001 in Kraft getretenen Änderung des Regelwerk Neuer Markt mit den dort vorgesehenen Ausschlusskriterien für insolvente Unternehmen bis zum 01. März 2003 in Bezug auf die teamwork AG. Damit bleibt die teamwork AG weiterhin am Neuen Markt notiert. Zudem sei nach der geplanten Umstrukturierung eine Notiz im neu geschaffenen Prämium-Marktsegment geplant.
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