Tauschverhältnis für T-Online nicht befriedigend
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Das von der Telekom heute angekündigte Umtauschverhältnis von T-Online-Aktien in T-Aktien kann nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) die T-Online-Aktionäre nicht befriedigen.
Wie die Telekom mitteilt, beträgt der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Wert der T-Online-Aktie mindestens 14 Euro. Dennoch erhalten die Aktionäre nicht diesen Betrag in bar als Abfindung, sondern im Zuge der festgelegten Umtauschrelation faktisch nur etwa den Betrag, den die Telekom in ihrer freiwilligen Barofferte schon zuvor angeboten hat.
Dem drohenden Zwangsumtausch in T-Aktien können Aktionäre daher nur durch Annahme des noch bis zum 4. Februar laufenden Barangebots oder gegebenenfalls durch Verkauf über die Börse entgehen. Dabei geht die SdK davon aus, dass die Notiz der T-Online AG erst nach Abschluss sämtlicher Verfahren, vermutlich nicht vor Jahresende, eingestellt wird.
Sollte sich allerdings an Hand der vorzulegenden Bewertungsunterlagen das Umtauschverhältnis für die T-Online-Aktionäre als nachteilig erweisen, könnte in einem Gerichtsverfahren auf eine Nachbesserung geklagt werden. Diesen Schritt behält sich die SdK ausdrücklich vor.
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