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13:59 Uhr, 29.02.2012

Streik am Frankfurter Flughafen: GdF will nach Urteil in Berufung gehen

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Frankfurt (BoerseGo.de) – Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat nach dem Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts Berufung angekündigt. Zuvor hatte Arbeitsrichter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk einer Einstweiligen Verfügung von Lufthansa und Fraport gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) stattgegeben und den Streik der Vorfeldmitarbeiter des Flughafens untersagt. Wie der Anwalt der GdF mitteilt, habe die Berufung aber keine aufschiebende Wirkung auf das Urteil.

Die Berufung erfolgt am Hessischen Landesarbeitsgericht, ein Termin wurde zunächst noch nicht genannt. Dem heutigen Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts zufolge, müssen die Vorfeldmitarbeiter ihren Streik umgehend beenden. Die GdF kündigt an schnellstmöglich mit Fraport über die Beendigung des Streiks zu beraten.

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Über den Experten

Christian Zoller
Christian Zoller

Christian Zoller studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg sowie an der WU Wien, mit den Schwerpunkten Investmentbanking und Corporate Finance. Seit 1995 ist er in den Bereichen Fundamentalanalyse und Technische Analyse tätig. Seine berufliche Laufbahn führte Zoller unter anderem zur Austria Presse Agentur (APA-Finance), zu BörseDaily und stock3. Zudem verfasste er Fachartikel für den Newsletter „Trendwatch“ des Heikin-Ashi-Experten Dan Valcu und ist Autor des Fachbuchs „Behavioral Finance bei Technischer Analyse“. Für die Finanzmarktanalyse verwendet Zoller unter anderem gerne Saisonalitäten, die Sentimentanalyse, Fundamentaldaten und die Charttechnik.

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