Steuerlicher Vorteil für Anleger mit Einkommensteuersatz von über 25%
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Das Bankhaus Sal. Oppenheim emittiert Aktienanleihen, deren Kupon erst in 2009 fällig wird. Für Anleger, deren Einkommensteuersatz über 25 Prozent liegt, ist diese Konstruktion steuerlich vorteilhaft.
Aktienanleihen gelten nämlich bislang als Finanzinnovationen und sind steuerlich schlechter gestellt als viele andere strukturierte Produkte. Kuponzahlungen aus Aktienanleihen sind nach geltendem Recht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Dies ändert sich mit der Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009. Kuponzahlungen werden dann pauschal mit 25 Prozent besteuert und unterliegen nicht mehr dem persönlichen Einkommensteuersatz. Anleger, deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, profitieren also von der neuen Gesetzgebung.
„Die Einführung der Abgeltungsteuer macht Aktienanleihen für viele Anleger steuerlich attraktiver“, so Christopher Maaß, Derivate-Experte von Sal. Oppenheim. „Durch die Verschiebung der Kuponzahlung ins Jahr 2009 können Anleger bereits heute von der neuen Gesetzgebung profitieren und die momentan attraktive Konditionen an den Börsen nutzen.“ Sal. Oppenheim hat sowohl Classic-Aktienanleihen als auch PROTECT-Aktienanleihen aufgelegt. Basiswerte sind deutsche Blue Chips wie Allianz, Deutsche Bank oder Volkswagen.
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