Nachricht
19:07 Uhr, 20.08.2009

Statt hoch ging es runter – Anleger profitieren womöglich von geplanter Sammelklage in den USA

München (BoerseGo.de) – Eigentlich sollte der in den USA vertriebene ProShares Ultra Short Real Estate ETF von Pro Shares immer genau dann steigen, wenn der Dow Jones U.S. Real Estate Index absackt – und das doppelt so schnell. Wegen seines zweifachen Hebels sollte der ETF immer dann um zwei Punkte ansteigen, wenn der Immobilien-Index fiel. Vom 2. Januar 2008 bis zum 17. Dezember 2008 gab der Index nach Angaben der Prof. Dr. Thieler & Wittman Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um 39,2 Prozent nach. Der Short-ETF hätte um 78,4 Prozent klettern müssen. Tat er aber nicht. Anstatt von den fallenden Kursen zu profitieren gab er noch mehr schneller nach als der Dow Jones U.S. Real Estate Index. Der ETF sei „um etwa 48,2 Prozent in diesem Zeitraum, also im Widerspruch zu den Spiel- und Anlagevorgaben“ gefallen, teilt die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit.

Ein Anleger, der in den ProShares Ultra Short Real Estate investiert hatte, will nun eine Sammelklage in den USA am United States District Court für the Southern District of New York einreichen. Das könnte auch für deutsche Anleger, die diesen ETF gekauft haben interessant sein. Vorausgesetzt die Klage ist erfolgreich. „Führt ein Kläger den Rechtsstreit sowohl in eigenem Namen als auch stellvertretend für andere Personen, die in gleicher Weise wie er durch Handlunge der beklagten Partei einen Schaden erlitten haben, entfaltet der Prozess auch für Personen Rechtswirkungen, die sich der Klage nicht angeschlossen oder nicht einmal Kenntnis von ihr haben“, erläutert die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Betroffene Anlege müssen also nicht selber klagen. Allerdings müssen sie ihre Ansprüche ähnlich wie bei einem Insolvenzverfahren in Deutschland anmelden. Die Frist hierfür läuft den Angaben zufolge am 5. Oktober ab.

Geklagt wird gegen den Emittenten Pro Shares Trust sowie gegen ProShare Advisors LLC, SEI Investments Distribution Co., Michael L. Sapir, Louis M Mayberg, Russel S. Reynolds, III, Michael Wachs und Simon D. Collier. Die Klage stützt sich darauf, dass die Beklagten „bundesstaatliches Kapitalrecht verletzt haben, indem sie nicht veröffentlicht haben, dass das Unternehmen ein fehlerhaftes Anlageprodukt ist, und indem einige Risiken des Unternehmens in den Anträgen auf Börsenzulassung verheimlicht wurden, beispielsweise durch das Fehlinterpretieren und Nichtveröffentlichen von gegenteiligen Fakten“, erläutert Prof. Dr. Thieler & Wittman Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Auch die Prospektunterlagen und Dokumente mit Zusatzinformationen seien falsch und irreführend gewesen.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen

Das könnte Dich auch interessieren