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19:03 Uhr, 09.06.2021

Statement von CTS EVENTIM zum heutigen Urteil des Münchner Landgerichts

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DGAP-Media / 09.06.2021 / 19:03

Pressemitteilung

Statement von CTS EVENTIM zum heutigen Urteil des Münchner Landgerichts

München, 9. Juni 2021. "CTS EVENTIM begrüßt die Klarstellung im heutigen Urteil des Landgerichts München zur Klage der Verbraucherzentrale NRW (AZ: 37 O 5667/20), dass im Falle von verschobenen oder abgesagten Events stets alleine der Veranstalter der Ansprechpartner von Ticketkäufern ist, und nicht etwa CTS EVENTIM.

In seiner Entscheidung betont das Gericht ausdrücklich, dass CTS EVENTIM selbst weder zur Erstattung des Ticketpreises noch der Vorverkaufsgebühr verpflichtet sei, sondern sich entsprechende Ansprüche allenfalls gegen den Veranstalter richten. Durch das Urteil hat sich damit weder für Ticketkäufer noch für CTS EVENTIM oder die Veranstalter eine neue Rechtslage oder Situation bei Veranstaltungsabsagen ergeben. Die vom Gericht beanstandete AGB-Klausel wird zudem von CTS EVENTIM bereits seit Oktober 2020 nicht mehr verwendet.

CTS EVENTIM hat stets betont, der falsche Adressat der Klage der Verbraucherzentrale NRW zu sein. Jegliche Entscheidung - ob es eine Verlegung der Veranstaltung, einen Gutschein oder eine Geldrückzahlung gibt - trifft ausschließlich der Veranstalter, nicht CTS EVENTIM. Mit Blick auf die Veranstaltung ist nicht CTS EVENTIM Vertragspartner der Ticketkäufer, sondern der Veranstalter.

CTS EVENTIM begrüßt zudem, dass das Gericht wesentliche Teile der Klage der Verbraucherzentrale im Zusammenhang mit Ticket-Rückabwicklungen aufgrund der Corona-Pandemie abgewiesen hat, nachdem die Klägerin bereits einen ihrer Anträge zurückziehen musste. Damit sieht sich CTS EVENTIM in der Sicht bestärkt, dass die Vorwürfe der Verbraucherzentrale NRW vor allem der PR in eigener Sache dienen.

CTS EVENTIM steht an der Seite von Kunden und Verbrauchern. Mit unserem Eintreten für die Gutscheinlösung zu Beginn der Pandemie haben wir beigetragen, zahlreiche Veranstalter vor der Insolvenz zu bewahren, durch die Ticketinhaber am Ende leer ausgegangen wären. Wir setzen nach wie vor enorme Ressourcen ein, um im Auftrag der Veranstalter Lösungen für Ticketbesitzer zu finden, die von der Absage oder Verlegung zehntausender Veranstaltungen durch Corona betroffen sind. Dass uns angesichts der Millionen von Tickets, für die wir die Vermarktung übernommen haben, anteilig nur sehr wenige Beschwerden erreichen, bestärkt uns."

Über CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen Ticketing und Live Entertainment. Vor Ausbruch der Corona-Pandemie wurden pro Jahr rund 250 Millionen Tickets über die Systeme des Unternehmens vermarktet - stationär, online und mobil. Zu den Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch, ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören außerdem zahlreiche Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie "Rock am Ring", "Rock im Park", "Hurricane", "Southside" oder "Lucca Summer". Darüber hinaus betreibt CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas, etwa die Kölner LANXESS arena, die K.B. Hallen in Kopenhagen, die Berliner Waldbühne und das EVENTIM Apollo in London. Die CTS Eventim AG & Co. KGaA (ISIN DE 0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und gegenwärtig Mitglied des MDAX. Vor dem Hintergrund weitreichender Verbote und Einschränkungen von Veranstaltungen durch die Corona-Pandemie erwirtschaftete der Konzern 2020 in 21 Ländern einen Umsatz von 256,8 Mio. Euro, nach mehr als 1,4 Mrd. Euro im Jahr zuvor.

Head of Corporate Communications:
Frank Brandmaier
Tel.: +49.40.380788.7299
frank.brandmaier@eventim.de

Investor Relations:
Marco Haeckermann
Vice President Corporate Development & Strategy
Tel.: +49.421.3666.270
marco.haeckermann@eventim.de

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Emittent/Herausgeber: CTS Eventim AG & Co. KGaA
Schlagwort(e): Unternehmen

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