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19:48 Uhr, 11.01.2006

Springer ist zum Verzicht auf ProSieben bereit

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Obwohl Axel Springer gegenüber der Kommission zur Ermittlung von Konzentration im Medienbereich (KEK) den Verkauf eines Senders noch abgelehnt hatte, hat Springer heute aufgrund der erheblichen kartellrechtlichen Bedenken den möglichen Verzicht auf den Erwerb des Senders ProSieben in das Verfahren des Bundeskartellamtes eingeräumt.

Springer wäre danach bereit, die ProSieben GmbH (einschließlich des Senders ProSieben) an einen unabhängigen Erwerber zu veräußern und den Sender ProSieben nicht durch die SevenOne Media GmbH zu vermarkten.

Aus der Sicht des Bundeskartellamtes kommt nach vorläufiger Einschätzung eine Freigabe des Zusammenschlussvorhabens aber nur unter einer aufschiebenden Bedingung in Betracht. Das bedeutet, dass die Veräußerung des Senders ProSieben an einen unabhängigen Erwerber und die Vermarktung des Senders ProSieben durch einen Dritten und nicht durch Seven-OneMedia vor dem Zusammenschluss erfolgen müsste sowie das Bundeskartellamt der Veräußerung der ProSieben GmbH an einen Erwerber vorher zugestimmt hat.

"Durch die aufschiebende Bedingung wird sichergestellt, dass der Sender ProSieben mit einem Marktanteil am bundesweiten Fernsehwerbemarkt von etwa 20% nicht von der Axel Springer AG übernommen und die Fernsehwerbezeit von einem nicht Springer zuzurechnenden Unternehmen vermarktet wird", erläuterte Kartellamtspräsident Böge.

Durch das Herauslösen des Senders ProSieben aus dem Erwerbsobjekt würde auf dem Fernsehwerbemarkt, der heute durch ein wettbewerbsloses Duopol gekennzeichnet ist, eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen erreicht. Zwar trete auch nach dem Verkauf von ProSieben an einen Dritten eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Springer auf dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen und dem Anzeigenmarkt in abgeschwächter Form ein. Die bewirkten Verbesserungen auf dem Fernsehwerbemarkt würden aber die Verschlechterungen auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten nach vorläufiger Einschätzung der Beschlussabteilung überwiegen.

Laut Böge könne die Fusion im Hinblick auf die aufschiebende Bedingung erst vollzogen werden, wenn die dort formulierten Voraussetzungen erfüllt sind.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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