Spekulationsfrist wird nicht abgeschafft
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Aktuellen Agenturmeldungen zufolge soll die Spekulationsfrist für die Besteuerung von Wertpapierverkäufen nicht abgeschafft, jedoch verlängert werden. Aktuell beträgt die Frist 1 Jahr. Im Gespräch sei eine verlängerung auf 5 Jahre. Eine Rückwirkung werde es nicht geben. Die Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien werde wie bisher bei zehn Jahren bleiben.
Diese Entscheidung wäre insbesondere positiv für die Fondsbranche zu werten. Anlagen in Investmentfonds könnten auch weiterhin ideal zur Altersvorsorge genutzt werden.
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