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09:22 Uhr, 12.11.2002
Spekulationsfrist wird nicht abgeschafft
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Aktuellen Agenturmeldungen zufolge soll die Spekulationsfrist für die Besteuerung von Wertpapierverkäufen nicht abgeschafft, jedoch verlängert werden. Aktuell beträgt die Frist 1 Jahr. Im Gespräch sei eine verlängerung auf 5 Jahre. Eine Rückwirkung werde es nicht geben. Die Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien werde wie bisher bei zehn Jahren bleiben.
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