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14:54 Uhr, 09.02.2024

SPD: Durchbruch beim Wachstumschancengesetz

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Bund und Länder haben nach Angaben der SPD in einer Arbeitsgruppe eine Verständigung zum Wachstumschancengesetz erreicht, das milliardenschwere Stereerleichterungen für die Wirtschaft vorsieht. Bislang wird das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz von Unions-geführten Ländern im Bundesrat blockiert. "Die informelle Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses hat heute einen Durchbruch beim Wachstumschancengesetz erzielt", erklärte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, in einer Mitteilung. "Bund und Länder haben sich auf wichtige Wachstumsimpulse für die Wirtschaft verständigt."

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) forderte in einer anderen Mitteilung, die Steuersenkungen für mehr Wohnungsbau müssten "jetzt schnell kommen". Die Branche warte seit Oktober darauf. "Hier zählt jeder Tag. Die zusätzlichen Wohnungen werden dringend gebraucht", sagte sie. "Ich rate deutlich davon ab, die Debatte um das Wachstumschancengesetz mit anderen Fragen zu verknüpfen und deswegen im Bundesrat zu blockieren", betonte Geywitz. Der Vermitlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tagt dazu offiziell am 21. Februar.

Schrodi erklärte zu der Verständigung, zur Förderung von Investitionen werde eine degressive Abschreibung eingeführt. Für kleine und mittlere Unternehmen verbessere man die Sonderabschreibung substanziell. Um die Bauwirtschaft zu stabilisieren, werde zudem eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau eingeführt. Für sechs Jahre könnten 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich abgeschrieben werden. Durch eine Ausweitung der Forschungszulage werde die Forschung und Entwicklung in den Unternehmen nachhaltig gestärkt. Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage werde von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Außerdem würden neben Personalkosten künftig auch Sachkosten gefördert.

Die Einigung enthalte auch eine wichtige Regelung für mehr Steuergerechtigkeit: Die Begrenzung der zulässigen Zinsaufwendungen für grenzüberschreitende Darlehen innerhalb multinationaler Konzerne. Mittels solcher konzerninterner Darlehen würden Gewinne in Niedrigsteuerländer verschoben und einer fairen Besteuerung in Deutschland entzogen. "Nunmehr übernehmen wir die dazu von der OECD entwickelten Richtlinien, um solchen Gewinnverschiebungen ein Ende zu bereiten", erklärte Schrodi.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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