Spanien und Italien verbieten Leerverkäufe
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Madrid/Rom (BoerseGo.de) – Die italienischen und spanischen Börsenaufsichtsbehörden haben am heutigen Montag Leerverkäufe (Short Selling) verboten. Während die italienische Börsenaufsichtsbehörde Consob den Leerverkauf von Wertpapieren bis zum Freitag (27. Juli 2012) verboten hat, gilt das Leerverkaufsverbot in Spanien sogar für volle drei Monate (23. Oktober 2012) auf alle Aktien. Das Leerverkaufsverbot könnte sogar noch verlängert werden, hieß es aus Madrid.
Zuvor brach der italienische Leitindex FTSE-MIB an der Mailänder Börse bis zum Mittag um über 5 Prozent ein, konnte sich im Verlauf aber wieder etwas erholen. Der Handel mit einigen Bank- und Finanztiteln wurde nach starken Abgaben vorrübergehend komplett ausgesetzt.
Die jüngsten Maßnahmen in Rom und Madrid schüren Sorgen, dass die Staatsschuldenkrise in den Staaten weit schlimmer ist als bislang befürchtet.
Bei Leerverkäufen leihen sich Spekulanten Aktien und verkaufen diese, um sie zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und dem Verleiher dann zurückzugeben. Die Spanne zwischen Verkaufspreis und Ankaufpreis streichen sie als Gewinn ein.
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