Sony - kein alleiniges Recht auf "Walkman" ?
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Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat entschieden, dass Sony die Bezeichnung "Walkman" nicht allein beanspruchen darf.
Walkman habe sich als gängige Bezeichnung für tragbare Kassettengeräte eingebürgert. Damit könne die Bezeichnung als Marke nicht mehr geschützt betrachtet werden.
Dies entschied das Gericht in einem Verfahren, das Sony gegen die Wiener Firma Timetron angestrengt hatte. Das Gerichtsurteil kann laut Rechtsexperten auch über Österreich hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht der entsprechenden EU-Richtlinie entspreche.
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