SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025
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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Kursaussetzung
SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025
10.06.2025 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Thun, 10. Juni 2025
SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025
Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX bekannt, die Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 bis Ende Juli 2025 zu verlängern. Derzeit verhandelt Meyer Burger über eine Restrukturierung der ausstehenden Anleihensobligationen sowie der durch eine Gruppe von Anleihensgläubigern gewährten Brückenfinanzierung und parallel dazu mit diversen interessierten Parteien über Teilverkäufe ihres bisherigen Geschäfts bzw. entsprechender Aktiven und Verträge.
Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wie auch solcher Teilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie auf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind erheblich. Der potenzielle Anpassungsbedarf und die Unsicherheit über die Deckung der Finanzierungslücke haben dazu geführt, dass eine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum Vorliegen der entsprechenden Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.
Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt bis Ende Juli 2025 ausgesetzt.
Entscheid von SIX Exchange Regulation:
SIX Exchange Regulation hat Meyer Burger gestattet, den Jahresbericht 2024 bis spätestens am 31. Juli 2025 zu veröffentlichen. Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem Entscheid von SIX Exchange Regulation ab:
I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens Donnerstag, 31. Juli 2025, wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit.b) genehmigt:
a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorübergehend eingestellt, bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG eingereicht hat.
b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens am Dienstag, 10. Juni 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:
- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;
- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 zu erwähnen.
Medienkontakt
Meyer Burger Technology AG
Anne Schneider
Head Corporate Communications
M. +49 174 349 17 90
anne.schneider@meyerburger.com
Ende der Adhoc-Mitteilung
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Meyer Burger Technology AG
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt
Schweiz
Telefon:
+41 033 221 28 00
E-Mail:
mbtinfo@meyerburger.com
Internet:
www.meyerburger.com
ISIN:
CH0108503795
Valorennummer:
A0YJZX
Börsen:
SIX Swiss Exchange
EQS News ID:
2152682
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
2152682 10.06.2025 CET/CEST