Siemens: EU genehmigt UGS-Übernahme
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Der Münchener Siemens-Konzern darf den US-Softwareherstellers UGS von kartellrechtlicher Seite übernehmen. Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und grünes Licht gegeben.
Nach Auffassung der Kommission wird der wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben durch die Übernahme nicht erheblich beeinträchtigt. Die Prüfung der geplanten Transaktion durch die Kommission ergab, dass die ohnehin begrenzten horizontalen Überschneidungen, die der Zusammenschluss nach sich ziehen würde, wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind, weil auf den betroffenen Märkten weiterhin eine ausreichende Anzahl anderer Wettbewerber tätig wäre.
Inklusive Schulden zahlt Siemens für UGS rund 3,5 Milliarden US-Dollar.
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