Kommentar
19:44 Uhr, 27.02.2025

SEC zieht Klage gegen Consensys zurück

Der Rechtsstreit zwischen der SEC und Consensys ist beigelegt. Das sind die Hintergründe.

  • “Ich freue mich, mitteilen zu können, dass Consensys und die SEC sich grundsätzlich darauf geeinigt haben, dass das Verfahren zur Durchsetzung der Wertpapiervorschriften in Bezug auf MetaMask eingestellt werden soll.” Das schreibt der Gründer von Consensys, Joseph Lubin am Abend des 27. Februar auf der Plattform X.
  • Die Bestätigung durch die SEC gilt jetzt nur noch als Formsache.
  • Damit legen die Parteien einen seit Juli 2024 währenden Rechtsstreit bei. Die SEC hatte, damals noch unter der Führung des Krypto-kritischen Chefs Gary Gensler, Consensys verklagt.
  • Der Vorwurf: Seit 2020 sei Consensys de facto ein Broker und als solcher nicht registriert. Zwei Monate später reichte dann Consensys ihrerseits Klage gegen die SEC ein.
  • Unter Gensler vertrat die SEC den Standpunkt, dass Staking as a Service als Wertpapierhandel betrachtet werden könnten.
  • Dieser Vorwurf ist jetzt vom Tisch. Hintergründig dürfte in erster Linie der Regierungswechsel in den USA sein, mit dem auch der SEC-Vorsitzende Gary Gensler zurückgetreten ist.
  • Die neue US-Regierung ist deutlich offener gegenüber Kryptowährungen eingestellt. Es gibt zwar noch keine direkten Gesetze. Ende Januar unterzeichnete US-Präsident Donald Trump aber ein Dekret, mit dem die Evaluation einer staatlichen Krypto-Reserve evaluiert werden soll.
  • “Wir waren entschlossen, diese Klage bis zum bitteren Ende zu bekämpfen, aber wir begrüßen dieses Ergebnis”, kommentiert Lubin die Einigung.
  • Letzte Woche zog die SEC auch eine Klage gegen Coinbase zurück. CEO Brian Armstrong zufolge hätten Mitarbeiter der SEC seinem Unternehmen mitgeteilt, dass man plane, die Klage zurückzuziehen.
  • Die Entscheidung sei jedoch noch Gegenstand einer internen Abstimmung der SEC. “Sobald die Kommission dies genehmigt (was voraussichtlich nächste Woche geschehen soll), wäre dies eine vollständige Einstellung der Klage – ohne jegliche Geldstrafen und ohne Änderungen an unserem Geschäft”, so Armstrong weiter.

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