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18:24 Uhr, 08.01.2003

SEC: Neue Delisting-Vorschrift

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat eine neue Vorschrift erlassen, die das Delisting eines Unternehmens von dem Kurszettel eines Index erlaubt, sobald das Unternehmen während eines Audits gegen die Vorschriften verstoßen hat. Diese Vorschriften verlangen, dass das Audit überwacht, unabhängig finanziert und der Auditor nach bestimmten Kriterien selektiert wird. Darüber hinaus muss das Audit unabhängig durchgeführt werden können. Nach der Mitteilung eines Delistings habe ein Unternehmen 30-90 Tage Zeit, um sich öffentlich zu äußern.

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