SEC: Darum sind USDT und USDC keine Wertpapiere
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- Die US-Börsenaufsicht SEC hat am vergangenen Freitag, den 4. April, eine rechtliche Klarstellung für Stablecoins abgegeben, die mit US-Dollar gedeckt sind. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung der Behörde hervor.
- Stablecoins, die an den US-Dollar gekoppelt und durch liquide, risikoarme Rücklagen im Verhältnis von 1:1 gedeckt sind, fallen nicht unter die Wertpapiergesetze der USA. Die SEC bezeichnet diese als “Covered Stablecoins”.
- Die Eigenschaften von Stablecoins wie USDT oder auch USDC wurden in diesem Zusammenhang von der SEC im Hinblick auf die US-Wertpapiergesetze geprüft.
- Konkret schaute die Behörde dabei auf den Howey- und den Reves-Test.
- Der Howey-Test ist für die SEC ein wichtiges Kriterium für die Einordnung eines Assets als Investmentvertrag. Erfüllt ein Vermögenswert die Voraussetzungen, gilt es als Wertpapier.
- Der Reves-Test hingegen beschäftigt sich mit der Frage, ob Assets als Schuldwertpapiere klassifiziert werden können.
- Das Ergebnis: Sowohl der Howey-Test als auch der Reves-Test seien nicht auf die Finanzinstrumente anwendbar.
- Die Konsequenz: Stablecoin-Unternehmen müssen sich nicht bei der SEC registrieren, sofern die Vorgaben in Sachen Reserven, Vertrieb und Angebot erfüllt werden.
- Allgemein zeigen sich in den USA Fortschritte in Bezug auf die Regulierung von Stablecoins. Vergangene Woche passierte ein Gesetzesvorschlag eine Abstimmung im Finanzausschuss des Repräsentantenhauses.
- Der Entwurf sieht verschiedene Vorgaben für Stablecoins vor. Unter anderem ist festgelegt, dass wertstabile Kryptowährungen in einem Verhältnis von 1:1 mit US-Dollar besichert sein müssen.
Verwendete Quellen:
SEC-Mitteilung zum rechtlichen Status von Stablecoins: https://www.sec.gov/newsroom/speeches-statements/statement-stablecoins-040425
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