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18:39 Uhr, 13.12.2023

Scholz will keine Vertrauensfrage im Bundestag stellen - Kritik an Merz

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will im Bundestag derzeit keine Vertrauensfrage stellen. Er warf Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) vor, mit seiner Forderung nach solch einer Vertrauensfrage eine "missglückte Mackergeste" ausgeübt zu haben. Merz hatte die Einigung der Regierungskoalition im Streit um den Bundeshaushalt 2024 scharf kritisiert und Scholz "finanzpolitische Trickserei" vorgeworfen. Es sei absehbar, dass die Bundesregierung 2024 mit dem Haushalt die Schuldenbremse nicht einhalten werde, so Merz. Scholz solle zudem im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetzespaket gegen unerlaubte Migration im Bundestag eine Vertrauensfrage stellen.

"Dafür gibt es gar keinen Anlass, das gegenwärtig zu tun. Die Bundesregierung hat eine stabile Mehrheit und beschließt ihre Gesetze. Vielleicht wünscht sich Herr Merz, dass das anders ist und deshalb pfeift er laut im Walde. Aber ehrlicherweise, das ist eigentlich mehr - soll ich mal sagen - eine etwas missglückte Mackergeste", sagte Scholz in der ARD-Sendung "Farbe bekennen".

Den Vorwurf der Trickserei beim Bundeshaushalt 2024 wies Scholz zurück. Außerdem lobte er den erzielten Kompromiss, wie im kommenden Jahr 17 Milliarden Euro im Kernhaushalt eingespart werden sollen. Dies sei ein "ziemlich gutes Ergebnis, eins, das auch Zuversicht zeigen kann", so Scholz.

"Wir haben dafür gesorgt, dass Deutschland ein leistungsfähiger Sozialstaat bleibt", sagte Scholz. Außerdem werde es keine Erhöhung von Einkommens- und Körperschaftssteuern geben. Er betonte zudem, dass die Regierung weiter Mittel für die Modernisierung der Wirtschaft bereitstellen werde, die für Deutschland notwendig sei. Dazu zählte er die Produktion von Halbleitern, die Produktion von Stahl mithilfe grüner Energie und die Batteriezellproduktion.

Die Einsparungen im Bundeshaushalt sind nötig, weil das Bundesverfassungsgericht der Koalition in einem Urteil untersagt hatte, Kreditermächtigungen aus der Corona-Pandemie in andere Jahre zu verschieben. Die Richter hatten den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit nichtig erklärt. Laut dem Urteil durfte die Regierung Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Höhe von 60 Milliarden Euro nicht rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschieben.

Scholz erwartet, dass das Parlament über den Bundeshaushalt 2024 voraussichtlich Ende Januar oder Anfang Februar 2024 abstimmt.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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