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12:49 Uhr, 13.12.2023

Scholz: Bund wird 2024 Ausgaben kürzen

Von Andrea Thomas und Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Nach wochenlangem Streit hat die Regierungskoalition eine Einigung über den Bundeshaushalt 2024 erreicht. Das erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP vereinbarten, dass 17 Milliarden Euro im Kernhaushalt eingespart werden. Bei den Aussagen zur Schuldenbremse war Scholz vorsichtig. Diese soll möglichst eingehalten werden, aber im Falle von unerwarteten Mehrausgaben für die Ukraine könne sich dies ändern. Außerdem soll eine Ausnahme von der Schuldenbremse für Hilfen für die Opfer der Ahrtal-Hochwasser geprüft werden.

Zu den geplanten Ausgabenkürzungen zählen etwa der Abbau von klimaschädlichen Subventionen und ein früheres Auslaufen der Umweltprämie für Elektrofahrzeuge. Sozialausgaben sollen nicht gekürzt, aber treffsicherer gemacht werden. Der CO2-Preis soll zu Jahresbeginn stärker als geplant steigen.

"Die Regierung hält an ihren Zielen fest. Wir treiben den klimaneutralen Umbau des Landes kraftvoll voran. Wir stärken den sozialen Zusammenhalt. Und wir stehen eng an der Seite der Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen Russland. Diese drei Ziele leiten uns unverändert", sagte er während eines gemeinsamen Statements mit Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Die Bundesregierung müsse mit "deutlich weniger Geld" auskommen, um diese Ziele zu erreichen. Daher müsse man priorisieren. "Es geht auch um Kürzungen und Einsparungen. Die machen wir nicht gerne, klar, sie sind aber nötig", sagte Scholz.

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vor vier Wochen hat die Koalition nach Wegen gesucht, um ein Haushaltsloch in Höhe von 17 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2024 zu schließen. Hinzu kommen nach Schätzungen aus der SPD noch rund 13 Milliarden zur Finanzierung von Projekten, die im kommenden Jahr mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollen. Hier soll es nun weniger Ausgaben geben, so Habeck.

Laut Scholz soll für 2024 das Aussetzen der Schuldenbremse geprüft werden. "2024 halten wir die Schuldenregel nach Artikel 115 des Grundgesetzes ein. Das Grundgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Kredit-Obergrenzen zur Bewältigung von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen angehoben werden können", sagte Scholz. Das habe man mit Blick auf die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021 gemacht und ein Sondervermögen in Höhe von 16 Milliarden Euro aufgelegt. "Der Bundestag wird am Freitag einen entsprechenden Beschluss für das laufende Jahr treffen. Für das nächste Jahr geht es um einen Betrag von 2,7 Milliarden Euro, für den wir den Überschreitungsbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2,6 des Grundgesetzes vorsehen möchten."

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Koalition in seinem Urteil untersagt, diese Projekte mit Kreditermächtigungen aus der Corona-Pandemie zu finanzieren. Die Richter hatten den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit nichtig erklärt. Laut dem Urteil durfte die Regierung Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Höhe von 60 Milliarden Euro nicht rückwirkend in den KTF verschieben.

Der Bundestag soll voraussichtlich im Januar über den Bundeshaushalt 2024 abstimmen. Anschließend muss sich noch der Bundesrat mit der Etatplanung befassen.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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