Russische ADR: Heute um 24 Uhr endet die Frist für Anleger – Deutsche Bundesbank steht nun im Fokus
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EQS-Media / 25.09.2023 / 17:28 CET/CEST
Pressemitteilung der WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Russische Wertpapiere: Heute um 24 Uhr endet die Frist für Anleger – Deutsche Bundesbank steht nun im Fokus
- Frist für ADR-Anleger endet heute um 24 Uhr
- WEISSWERT stellt kostenfrei Informationen sowie ein Formular zur Verfügung
- Viele Kunden werden von Banken im Stich gelassen
- Deutsche Bundesbank steht jetzt im Fokus der Anleger
Stuttgart, 25.09.2023
Heute um 24 Uhr endet eine wichtige Frist für Anleger, die in Wertpapiere russischer Unternehmen investiert sind. Die Anleger wollen mit Hilfe der Deutschen Bundesbank („Bundesbank“) den Totalverlust ihrer Investments vermeiden und einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen zum Umtausch von Wertpapieren stellen.
Konkret geht es für Privatanleger und institutionelle Investoren um Investments in Hinterlegungsscheine auf russische Aktien, sogenannte ADRs bzw. GDRs. Aufgelegt sind diese Programme für nahezu alle großen Konzerne Russlands wie Gazprom, Lukoil oder Rosneft. Aufgrund des Ukrainekriegs und der Sanktionen von westlicher und russischer Seite, werden die ADR-Programme aber beendet. Den Anlegern droht der Totalverlust, sollte der Umtausch in Originalaktien nicht gelingen. Mit dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung möchten die Anleger nun die rechtlichen Weichen dafür stellen, die ADR in die zugrundeliegenden Aktien umzutauschen.
Bis heute, 24 Uhr, können bei der Deutschen Bundesbank (je nach Zuständigkeit im Einzelfall auch bei anderen Behörden in Europa) Genehmigungsanträge für die Umwandlung von ADRs gestellt werden, und zwar auch per E-Mail.
„Ich rate Anlegern dringend dazu, einen solchen Antrag zu stellen, und zwar notfalls auch unvollständig. Es geht darum, den Ball im Spiel zu halten und die Frist zu einzuhalten“, erklärt WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss. Auf der Kanzleiwebseite (www.weisswert.de) erhalten Anleger kostenfrei weitere Informationen sowie ein Formular als Ausfüllhilfe.
Viele Depotbanken lassen ihre Kunden im Stich
Erst am 06.09.2023, und damit nur kurze Zeit vor Fristablauf, hat die Bundesbank hilfreiche Informationen zur Stellung des Antrags auf Ausnahmegenehmigung veröffentlicht. „Das wäre aber alles nicht so schlimm, wenn die Depotbanken mitgeholfen hätten. Die Bundesbank bat die Depotbanken ausdrücklich darum, die Anträge für ihre Kunden zu stellen. Viele Depotbanken weigerten sich aber, genau dies zu tun. Zahlreiche Anleger müssen nun auf die Schnelle die Anträge selbst stellen – und sind natürlich überfordert“, erläutert WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss.
Deutsche Bundesbank steht jetzt im Fokus der Anleger
Bis zum 25.12.2023 muss die Bundesbank zahlreiche Anträge von Anlegern bearbeiten. Viele Anleger eröffnen in der Zwischenzeit Depots mit Anbindung an den russischen Zentralverwahrer, um auf diese Weise eine wichtige Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung zu erfüllen und diesbezügliche Unterlagen, soweit vorhanden, in laufenden Antragsverfahren nachzureichen. Die betroffenen Investoren hoffen nun auf eine anlegerfreundliche Entscheidungspraxis der Bundesbank: „Viele Anleger sind im Zusammenhang mit den ADR in hohem Maße enttäuscht von Banken, Verwahrstellen und der Politik. Sollte die Bundesbank die Ausnahmeanträge pragmatisch und wohlwollend bescheiden, wäre dies sicherlich Balsam für die Seelen vieler Anleger“, resümiert Weiss.
Kontakt:
WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Maximilian Weiss, LL.M. (Northwestern)
Feuerbacher Weg 51 | 70192 Stuttgart | Germany
Tel.: + 49 711 340383 00
Mail: presse@weisswert.de
Web: www.weisswert.de
WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Wir schützen Ihr Vermögen.
Die Kanzlei WEISSWERT ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf komplexe Prozessführung spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Stuttgart. WEISSWERT wurde im Jahr 2022 von dem auf Anlegerstreitigkeiten spezialisierten Rechtsanwalt Maximilian Weiss gegründet, um eine entschiedene Interessenvertretung von Anlegern und Investoren auf dem höchsten juristischen Niveau anzubieten, gerichtlich und außergerichtlich, bundesweit und international.
Rechtsanwalt Maximilian Weiss ist spezialisiert auf Bilanzmanipulationsfälle und erfahren in komplexen kapitalmarktrechtlichen Auseinandersetzungen. Für institutionelle Investoren hat er Verfahren mit Volumina im Milliardenbereich betreut. Beispielhaft hierfür stehen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen die Volkswagen AG, die Porsche Automobil Holding SE oder die Daimler AG, aber auch Verfahren im Zusammenhang mit diversen Bilanzskandalen:
In Sachen Wirecard AG stellte Rechtsanwalt Maximilian Weiss den ersten Musterverfahrensantrag und damit die Weichen für das jetzt geführte Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“). Im Zuge des Bilanzskandals bei der Steinhoff International Holdings N.V. hat Weiss ebenfalls das Musterverfahren beantragt und anschließend auch den Musterkläger vertreten. Auch in dem Bilanzskandal rund um die ADLER Group S.A. vertritt die Kanzlei WEISSWERT die Rechte von geschädigten Investoren.
Emittent/Herausgeber: WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schlagwort(e): Finanzen
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