Rösch - Bescheid des Krankenkassenverbandes
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Die Rösch AG Medizintechnik hat heute vorbehaltlich der noch zu präzisierenden leistungsrechtlichen Zusammenhänge und unter Hinzuziehung der bereits im Hilfsmittelverzeichnis veröffentlichten grundlegenden Qualitätsstandards sowie der allgemeinen Voraussetzungen zur Aufnahme von neuen Hilfsmitteln nach § 139 Abs. 2 SGB V die Voraussetzungen zur Aufnahme des nadelfreien Injektionssystems INJEX in das Hilfsmittelverzeichnis erfüllt.
Nach diesem positiven Zwischenbescheid nimmt die Rösch AG die Verhandlungen mit den einzelnen Krankenkassen auf, um mit diesen Versorgungsverträge abzuschließen. Bei Eingang des endgültigen Bescheides der Spitzenverbände kann dann auf Basis dieser Versorgungsverträge die Lieferung von INJEX(tm)-Systemen im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen.
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